Wie man auch zur Birkenstock-Sandale steht – das Design kennt wohl jeder. Aber sind die Schuhe Kunstwerke und dadurch urheberrechtlich geschützt? Der BGH hat das unter die Lupe genommen.
Sind Birkenstock-Sandalen Kunst? BGH urteilt zu Urheberrecht

Die Definition von Kunst ist oft subjektiv. Manchmal ist jedoch eine objektive Bewertung erforderlich. Zum Beispiel, wenn es darum geht festzustellen, ob Birkenstock-Sandalen als angewandte Kunstwerke gelten und somit urheberrechtlich geschützt sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dieser Frage befasst und steht nun vor einer Entscheidung.
Birkenstock hat gegen drei Konkurrenten geklagt, die Sandalenmodelle verkauften, die den eigenen sehr ähneln. Der Schuhhersteller mit Sitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz betrachtet dies als Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn die Birkenstock-Sandalen werden als Werke der angewandten Kunst angesehen, die nicht einfach kopiert werden dürfen.
Am Donnerstag wird sich zeigen, ob der BGH das genauso sieht. Die Vorinstanzen waren sich in der Frage uneinig. Während das Landgericht Köln die Schuhmodelle zunächst als Werke der angewandten Kunst anerkannte und den Klagen entsprechend stattgab, wurden sie später auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht (OLG) Köln abgewiesen. Das Gericht konnte keine künstlerische Leistung feststellen.
Urheberrecht schützt kreative Leistungen
Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werkes zunächst exklusive Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es daher nicht ohne Erlaubnis reproduzieren oder vervielfältigen. Der Schutz bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Im Gegensatz zum Patent- oder Designrecht dient das Urheberrecht dem Schutz kreativer Leistungen. Geschützt sind also beispielsweise Schriftwerke, Filme, Computerprogramme sowie Werke der bildenden oder angewandten Kunst.
Im Januar erklärte der Anwalt von Birkenstock, Konstantin Wegner, dass herausragendes Design von Gebrauchsgegenständen seit Jahrzehnten im Urheberrecht geschützt sei. Gerichte hätten bereits entschieden, dass dies beispielsweise für Leuchten im Stil der Bauhaus-Kunstschule, Möbel von Le Corbusier und ein Porsche-Modell gelte.
«Brutalistisches» Sandalen-Design
In dieser Tradition sieht Birkenstock auch die eigenen Sandalen-Designs. Konkret geht es am BGH um vier Modelle: «Arizona» (die Sandale mit zwei breiten Riemen, die 2023 im Hollywood-Film «Barbie» besondere Erwähnung fand), «Madrid» (mit einem Riemen), «Gizeh» (mit Zehentrenner) sowie den Clog «Boston». Dem Unternehmen nach sind es die Klassiker, die Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise mit der Marke in Verbindung bringen.
Die Kläger behaupten, dass sowohl einzelne Elemente wie Schnallen, Materialien oder die Riemenführung als auch die Kombination dieser Elemente die Sandalenmodelle zu Kunstwerken der angewandten Kunst machten und den Urheberrechtsschutz begründeten. Das Design von Erfinder Karl Birkenstock im Stil Brutalismus sei einmalig gewesen, als die Klassiker zuerst erschienen.
OLG sah keine künstlerischen Entscheidungen
In der rechtlichen Beurteilung geht es darum, ob Birkenstock über den funktionalen Zweck der Gesundheitssandale hinaus einen künstlerischen Gestaltungsspielraum genutzt hat. Das OLG Köln hatte dies verneint. Es konnte keine künstlerischen Entscheidungen aus dem objektiven Erscheinungsbild der Sandale abgeleitet werden. Eine einfache Auswahl zwischen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten reicht nicht aus.
Der erste Zivilsenat des BGH erklärte in der mündlichen Verhandlung im Januar, dass das OLG bei seiner Bewertung nach erster Einschätzung die richtigen Maßstäbe angelegt habe. Es habe korrekterweise eine bestimmte Gestaltungshöhe für die Definition eines Werkes der angewandten Kunst verlangt. Die Darlegungslast für einen Urheberrechtsschutz liege beim klagenden Hersteller.








