Altersschranken für soziale Netzwerke: Die Debatte um den Kinderschutz im Internet gewinnt an Fahrt. Ein weiterer Stimmungstest zeigt, in der EU ist man sich im Grundsatz einig.
Social-Media ab 16? Auch EU-Parlament fordert Mindestalter

Das EU-Parlament ist der Meinung, dass Tiktok, YouTube, Instagram und andere soziale Medien erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt sein sollten. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für die Forderung nach einem EU-weiten Mindestalter. Laut einer Mitteilung des Parlaments soll der Zugang für 13- bis 16-Jährige nur mit Zustimmung der Eltern möglich sein.
Im verabschiedeten Bericht, der vorerst nicht verbindlich ist, wird auch gefordert, verstärkt gegen Suchtfaktoren und manipulative Strategien vorzugehen. Die Abgeordneten äußerten Bedenken hinsichtlich der Risiken für die körperliche und geistige Gesundheit von Minderjährigen im Internet. Die Vorschriften sollten daher auch für Videoplattformen und KI-Begleiter gelten.
Auch deutscher Drogenbeauftragter befürwortet Altersfreigaben
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten Mitte Oktober auch für Altersgrenzen auf Plattformen wie Tiktok, Facebook und Co. gestimmt, jedoch ohne ihre nationalen Zuständigkeiten an Brüssel abzugeben. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) in Deutschland unterstützte zuletzt Altersfreigaben und Schutzmechanismen nach FSK-Vorbild.
EU-Kommission arbeitet bereits an Verifizierungs-App
Ursprünglich hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Debatte mit ihrer Forderung nach einer Altersgrenze in den sozialen Medien neuen Auftrieb gegeben. Eine Expertengruppe sollte demnach bis Ende des Jahres über das beste Vorgehen für Europa beraten. Von der Leyen nannte Australien als mögliches Vorbild. Das Land hatte sein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren zuletzt sogar ausgeweitet.
Die EU arbeitet bereits an den technischen Voraussetzungen für Altersbeschränkungen. Die Europäische Kommission entwickelt eine Verifizierungs-App zum Jugendschutz, um verlässliche Altersnachweissysteme für nicht jugendfreie Inhalte zu schaffen.








