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Sony verliert vor EuGH im Streit um Schummel-Software

Superkräfte, Turbo-Antrieb oder ein längeres Leben: Mit Cheat-Programmen können Computerspieler Beschränkungen umgehen. Der EuGH hat nun einen jahrelangen Streit entschieden.

Cheat-Software verstößt grundsätzlich nicht gegen Urheberrecht, sagt der Europäische Gerichtshof. (Archivbild)
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Im Rechtsstreit um Cheat-Software für Spielkonsolen erleidet der Hersteller der Playstation, Sony, eine Niederlage vor dem höchsten Gericht Europas. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Luxemburg entschieden, dass Cheat-Software nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt, solange sie nur vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändert.

Der Grund für den Rechtsstreit sind langjährige Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten. Speziell handelt es sich um ein Rennspiel für eine mittlerweile nicht mehr hergestellte mobile Spielkonsole (Playstation Portable).

Dank der zusätzlichen Funktionen durch Cheat-Software war es Spielern hier zum Beispiel möglich, den «Turbo» unbeschränkt zu nutzen oder von Anfang an Fahrer auszuwählen, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur Verfügung stehen sollten. Der Playstation-Hersteller Sony forderte deswegen von den Entwicklern und Verkäufern der Cheat-Software Schadenersatz wegen einer Verletzung von Urheberrechten.

Richter in Luxemburg folgen deutschen Gerichten

Rechtlich ging es unter anderem um die Frage, ob das Spiel «umgearbeitet» wurde – das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Sony-Klage abgewiesen, der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dem EuGH vor. Die Richter in Luxemburg folgten den deutschen Gerichten weitgehend und machten Sony nun einen Strich durch die Rechnung: Solange die veränderten Daten nicht darauf abzielen, das Programm zu kopieren, ist das Urheberrecht hier nicht verletzt. 

Nun ist es an dem BGH, über den spezifischen Fall zu entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH zu berücksichtigen.

dpa