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SPD-Chef fordert Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland

Klingbeil ärgert sich über einseitige Blockade bei letzter Erhöhung und fordert deutliche Anhebung auf 12,82 Euro.

Lars Klingbeil ärgert sich über die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Foto: Michael Kappeler/dpa

SPD-Chef Lars Klingbeil hat eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland gefordert. Die Mindestlohnkommission müsse beim nächsten Mal «eine deutliche Erhöhung» vorschlagen, sagte Klingbeil der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten». Seit 1. Januar gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Anfang 2025 steigt die staatlich festgesetzte und von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Lohnuntergrenze auf 12,82 Euro.

«Mich ärgert es bis heute, dass die Arbeitgeber beim letzten Mal einseitig eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns blockiert haben, obwohl die Inflation dies erfordert hätte», sagte Klingbeil. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hatte die Erhöhungsschritte bis 2025 im vergangenen Jahr beschlossen. Erstmals war die Gewerkschaftsseite dabei von der unabhängigen Kommissionsvorsitzenden überstimmt worden, die mit den Arbeitgebern gestimmt hatte.  

14 Euro oder mehr gefordert

Auch Grüne, Gewerkschaften und Sozialverbände hatten Reformen bei der Mindestlohnkommission und eine höhere Lohnuntergrenze gefordert. Sie wiesen darauf hin, dass sich die Mindestlöhne in jedem EU-Land an 60 Prozent des Medianlohns orientieren sollten. Ihre Forderungen lauteten 14 Euro oder mehr. Auch Klingbeil hatte sich bereits für eine deutlichere Erhöhung eingesetzt, als nun beschlossen wurde.

Die Arbeitgeber hatten jedoch die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Vorgaben betont – und darauf bestanden, die Mindestlohnkommission unangetastet zu lassen. Zuvor hatte die Regierung in einem einzigen Schritt den Mindestlohn per Gesetz auf 12 Euro angehoben.

Es gab auch Forderungen nach umfassenderen Änderungen. Der DGB forderte eine Reform der Mindestlohnkommission, damit weder die Gewerkschafts- noch die Arbeitgeberseite überstimmt werden können.

dpa