Noch kein Urteil, aber 25 Seiten lang: Mit einem verbraucherfreundlichen Beschluss zu Sportwetten könnte der BGH Klarheit für zig Verfahren um hohe Summen schaffen.
Sportwetten-Streit: BGH stellt sich auf Seite der Spieler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um illegale Sportwetten die Spieler unterstützt. Viele Personen, die in der Vergangenheit Verluste bei solchen Angeboten erlitten haben, könnten auf eine Rückerstattung ihrer verlorenen Wetteinsätze hoffen. Obwohl noch kein Urteil gefällt wurde, lässt eine klare Tendenz aus den Hinweisen des BGH für eine im Mai geplante Verhandlung erkennen – zugunsten der bisher erfolglosen Spieler. Experten erwarten eine noch größere Welle von Klagen als ohnehin schon.
Es gibt Tausende solcher Verfahren, weil mehrere Firmen vor Jahren in einer rechtlich unklaren Situation Sportwetten angeboten haben. Kanzleien und Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, Rechtsanwälte zu vermitteln und die Kosten der Rechtsverfolgung gegen eine Provision im Erfolgsfall zu finanzieren.
Dazu zählt Gamesright, dessen Gründer Hannes Beuck und Christoph Gerstner das Ganze aufgrund der Dimension, die der Sportwettenmarkt insgesamt hat, mit dem «Dieselskandal» vergleichen. Hier sei das Volumen zwar doppelt so groß. Dafür sei die Verjährungsfrist im Fall der Sportwetten länger. Dieser Punkt spielte im aktuellen Fall allerdings keine große Rolle. Auch Rechtsanwalt Thomas Schopf, der dort den Kläger in Vorinstanzen wie dem Dresdner Oberlandesgericht (OLG) vertreten hat, schreibt auf anwalt.de, nach dem BGH-Beschluss dürfte «ein regelrechter Tsunami über die ganze Sportwetten-Branche hereinbrechen».
In genau diesem 25-seitigen Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht der erste Zivilsenat in Karlsruhe davon aus, dass der Anbieter gegen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags in der Fassung von 2012 verstoßen hat. Unter anderem hatte die Firma demnach den Höchsteinsatz je Spieler nicht auf 1000 Euro pro Monat begrenzt. Das wird schon daran deutlich, dass der Mann in knapp zweieinhalb Monaten im Jahr 2018 rund 12.000 Euro Verlust gemacht hat. Diese fordert er plus Zinsen zurück. (Az. I ZR 88/23)
Der BGH schlussfolgert in seinem noch unveröffentlichten Beschluss, dass die Verträge zwischen Anbieter und Spieler nichtig sein dürften. Daher dürfte der Kläger einen Rückzahlungsanspruch haben.
Verluste überschreiten teils Millionen-Marke
Das ist keine endgültige Entscheidung. Der Senat gab den Parteien lediglich Hinweise zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nach einer vorläufigen rechtlichen Bewertung. Allerdings könnte der äußerst sorgfältige und ausführliche Hinweisbeschluss gemäß Rechtsanwalt Matthias Siegmann, der den Kläger vor dem BGH vertritt, das beabsichtigte Urteil weitgehend widerspiegeln. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob es überhaupt noch zu einer Verhandlung und einem Urteil kommt. Das Unternehmen kann auch seine Revision zurückziehen.
Anwalt Schopf schreibt in seinem Beitrag, dass sich untere Instanzen voraussichtlich ähnlich wie an einem Urteil des BGH auch an dem Beschluss orientieren werden. Ein Hinweisbeschluss wird ebenfalls als richtungsweisend angesehen, da Gerichte bisher unterschiedliche Urteile gefällt hatten.
Das OLG Dresden entschied zugunsten des Klägers. In einem anderen Fall bestätigte das Landgericht Ulm die Position des Anbieters. Das für März geplante Verfahren wurde vom BGH kurzfristig abgesetzt, da beide Seiten einen Vergleich aushandeln wollten. (Az. I ZR 90/23)
Das Thema hat wegen des Ausmaßes eine große Brisanz. Allein rund 2000 von Gamesright vermittelte Fälle laufen Beuck und Gerstner zufolge noch. «Und wir kriegen täglich rund 100 Anfragen.» Eines ihrer ersten Verfahren war das Ulmer. Die Erfolgsquote bei etwa 500 abgeschlossenen Fällen liege bei mehr als 90 Prozent. Im Schnitt gehe es um ein Volumen von rund 25.000 Euro. «Der höchste Rückzahlungsanspruch liegt bei über einer Million.»
Immer wieder wird die Frage nach einer fehlenden Lizenz aufgeworfen. Die Anbieter hatten aufgrund rechtlicher Probleme im Vergabeverfahren lange Zeit keine Konzession, erhielten sie jedoch erst vor einigen Jahren nach gerichtlichen Entscheidungen. Der Hintergrund des Schwebezustands zwischen 2012 und 2020 sind Änderungen in den Glücksspielstaatsverträgen, die die Regulierung des Sportwetten-Angebots zum Ziel hatten.
Gemäß dem BGH hat der beklagte Betreiber den Glücksspielstaatsvertrag verletzt, da er im relevanten Zeitraum keine Erlaubnis für öffentlich im Internet angebotene Sportwetten hatte. Dies sei jedoch zweitrangig angesichts der inhaltlichen Verstöße.
Glücksspielsucht, Schwarzmarkt und Jugendschutz
Der Senat benennt explizit die Ziele des Vertrags: beispielsweise die Prävention von Glücksspielsucht, die Lenkung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete Bahnen durch ein begrenztes Angebot, die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel auf dem Schwarzmarkt, die Sicherstellung des Jugend- und Spielerschutzes sowie den Schutz der Spieler vor betrügerischen Aktivitäten. Wortgleich findet sich dies auch am Anfang des neuen Glücksspielstaatsvertrags von 2021.
Laut dem aktuellen Glücksspielatlas haben im Jahr 2021 fünf Prozent der Bevölkerung an Sportwetten teilgenommen – eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Die Bruttospielerträge bei Sportwetten betrugen 2022 wiederum 1,4 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu beliefen sich die Bruttospielerträge bei Lotterien auf 4,1 Milliarden Euro und bei Geldspielautomaten auf 4,8 Milliarden Euro.
Es wird weiterhin berichtet, dass der Zuwachs bei Sportwetten seit der Legalisierung im Herbst 2020 stark sei. Laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) haben mittlerweile 30 Anbieter von Sportwetten eine Erlaubnis. Es liegen 14 Anträge auf eine solche Erlaubnis vor.
Spieler können sich in einer GGL-Liste vergewissern, bei einem erlaubten Sportwettanbieter zu spielen. Denn die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel ist strafrechtlich verboten, wie Robin Anstötz und Florian Tautz vom Institut für Glücksspiel und Gesellschaft an der Uni Bochum erläutern. «Zusätzlich sollten Spieler auf der Homepage des jeweiligen Anbieters nach dem Prüf- und Erlaubnissiegel der GGL Ausschau halten.»
Gemäß einer Sprecherin der GGL gingen im letzten Jahr etwa 630 Beschwerden über legale Sportwettangebote ein. Der Glücksspielatlas berichtet zudem von 199 illegalen deutschsprachigen Sportwetten-Seiten im Internet im Jahr 2022.








