Der Schaden suche seinesgleichen, für die Strafe müsse dies nicht gelten, sagt der Ankläger. Die Verteidigung hat niedrigere Vorstellungen. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.
Staatsanwalt fordert im Cum-Ex-Prozess mehr als fünf Jahre
In dem ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von 5 Jahren und 10 Monaten für die beiden geständigen Angeklagten K. und U. gefordert. Zusätzlich wird die Einziehung von Wertersatz in Millionenhöhe verlangt. Trotz eines Schadens von 343 Millionen Euro bleibt die Forderung deutlich unter den gesetzlichen Möglichkeiten und dem, was vor Prozessbeginn im Falle eines vollständigen Geständnisses in Aussicht gestellt wurde. Die Verteidiger beantragten jeweils 4 Jahre. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet.
Die beiden Angeklagten gaben direkt zu Beginn des Prozesses teilweise unter Tränen zu, an einem komplexen Geflecht beteiligt gewesen zu sein, über das in den Jahren 2009 und 2010 hunderte Millionen Aktien im zweistelligen Milliardenwert gehandelt wurden. Dabei wurde die sogenannte Cum-Ex-Methode angewandt, um den Fiskus dazu zu bringen, Kapitalertragssteuer zurückzuerstatten, die zuvor gar nicht gezahlt wurde. Der Name Cum-Ex kommt daher, dass die Aktien rund um den Dividendenstichtag mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch hin und her geschoben wurden.
Insbesondere diese frühen Geständnisse, die bereits vor Prozessbeginn angekündigt waren, und den Prozess massiv verkürzten, legten die Staatsanwaltschaft und Verteidiger zugunsten der Angeklagten aus. Im Falle K.s tat dies der Staatsanwalt auch für dessen hohes Alter von 71 Jahren. Sein ehemaliger Kollege U. ist 63, soll bei den Taten aber passiver gewesen sein. Der Schaden suche zwar seinesgleichen, sagte der Staatsanwalt, für die Strafe müsse dies aber nicht gelten.
Eine andere Welt
Die damalige Welt sei eine andere gewesen, betonten die Verteidigung mit Blick auf die Jahre 2009 und 2010. Niemand habe bei den Geschäften an die Staatsanwaltschaft gedacht, eher an ein Hase-und-Igel-Spiel mit dem Gesetzgeber. K. und U. seien in die Taten hineingerutscht. «Es war viel Dummheit und Naivität dabei», sagte U.s Verteidiger über seinen Mandanten. Zudem betonte K.s Verteidiger, dass ein großer Teil des Schadens bereits wiedergutgemacht worden sei und auch der Rest wiedergutgemacht werden könne.
Die Geschäfte, die jetzt angeklagt sind, waren nicht die einzigen nach der Cum-Ex-Masche: Es gibt verschiedene andere Verfahren. Insgesamt soll der Staat durch die Masche um einen zweistelligen Milliardenbetrag betrogen worden sein. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten sind. Es gab bereits erste Verurteilungen. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung wird voraussichtlich noch Jahre dauern. Auch in München werden weitere Anklagen erwartet.