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Städte fürchten um Bauprojekte wegen neuer Rechtslage

Wo einst Gleise lagen, sollen bald Wohnungen entstehen – doch eine Gesetzesänderung dürfte solche Bauvorhaben wie am Stuttgarter Hauptbahnhof fast unmöglich machen. Der Städtetag schlägt Alarm.

Auf dem Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs will die Stadt bauen - doch das dürfte schwierig werden (Archivfoto).
Foto: Marijan Murat/dpa

Eine neue gesetzliche Regelung erschwert laut dem Deutschen Städtetag wichtige Bauprojekte auf ungenutzten Bahnflächen, was insbesondere für Stuttgart problematisch sein könnte. Die Stadt plant den Bau von Tausenden von Wohnungen auf dem Gleisvorfeld des bald stillgelegten Hauptbahnhofs, was nun durch die Gesetzesänderung erschwert wird. Dies geht aus einem Schreiben des Städtetags an seine Mitglieder hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Konkret geht es um eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Geregelt ist darin auch die sogenannte Entwidmung nicht mehr benötigter Bahnflächen, sodass diese verkauft und für andere Zwecke verwendet werden können. Seit der Gesetzesänderung von Ende vergangenen Jahres sind Bahnbetriebsflächen von «überragendem öffentlichen Interesse». Nur wenn andere Projekte dieses Interesse überwiegen, dürfen die Flächen entsprechend anders genutzt werden. 

Der Staat möchte sicherstellen, dass Flächen der Bahn, die möglicherweise in Zukunft benötigt werden könnten, nicht einfach verkauft und bebaut werden. Die Bahn und ihre Fahrgäste leiden nach wie vor unter dem langjährigen Abbau des Schienennetzes. Allerdings befürchtet der Städtetag, dass die neuen Regeln die Hürden für andere Projekte nun zu hoch setzen.

Städtetag: Nur noch Projekte von überragender Bedeutung möglich

Demnach könnten auf den Flächen jetzt nur noch Vorhaben realisiert werden, «die ebenfalls kraft eines Gesetzes im „überragenden öffentlichen Interesse sind“», schreibt der Verband unter Berufung auf das zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das könnten Projekte zugunsten der Landesverteidigung, Wind- oder Solarprojekte oder bestimmte Bundes-Fernstraßenvorhaben sein. «Der Bau von Wohnungen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen gehöre nicht dazu», so interpretiert der Städtetag zumindest Angaben des EBA.

Für Stuttgart könnte dies ebenfalls ein Problem darstellen. Die Stadt hat bisher keinen Antrag auf Entwidmung des Gleisvorfelds des Hauptbahnhofs gestellt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Matthias Gastel hervor. Der Abgeordnete ist sich sicher, dass das neue Gesetz eine Entwidmung des Gleisvorfeldes zugunsten von Gebäuden, wie von der Stadt Stuttgart geplant, nicht zulässt.

Stadt Stuttgart hat verfassungsrechtliche Bedenken

Das sieht die Stadt Stuttgart anders. Der Bund sei nicht zu einer reinen Vorratshaltung von Bahnflächen befugt, teilte ein Sprecher der Landeshauptstadt mit: «Soweit also keine positiven Planungen des Bundes für Flächen vorliegen, dürfen diese aus dem Planungsrechtsbereich der Städte und Gemeinden nicht entzogen werden.» Eine künftige Nutzung der heutigen Bahnflächen sei vom Bund in Stuttgart nicht vorgesehen. «Der Erhalt der bloßen Möglichkeit einer künftigen Bahnnutzung durch den Bund genügt verfassungsrechtlich nicht, die Entwidmung der heutigen Gleisflächen im Zentrum der Stadt zu verweigern», teilte der Sprecher mit. 

Doch der Städtetag warnt in seinem Schreiben vor Folgen auch über die Landeshauptstadt hinaus: «Wie wir aus einer ersten Umfrage bei den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses des Deutschen Städtetages erfahren haben, steht zu befürchten, dass zahlreiche Projekte vor Ort – insbesondere auch Wohnungsbauvorhaben – zum Stillstand kommen werden.» Die Stadt Stuttgart kündigte an, sich nun mit anderen Betroffenen vernetzen und sich für die Gewährleistung ihrer Rechte einsetzen zu wollen.

Gastel erkennt das Problem an, befürwortet aber weiterhin hohe Hürden für die Entwidmung von Bahnflächen. «Wir werden als Grüne einer Bebauung des Gleisvorfeldes nicht generell im Wege stehen», teilte er mit. Zu einer neuerlichen Änderung des Eisenbahngesetzes sei seine Partei bereit. «Für Stuttgart wie auch anderswo muss es aber weiterhin hohe Hürden und harte Bedingungen für Entwidmungen geben: Freistellungen von Bahnbetriebszwecken dürfen dem von dieser und auch früheren Bundesregierungen angestrebten Wachstum auf der Schiene nicht im Wege stehen.» Ziel der Bundesregierung sei die Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030. «Möglichkeiten für dieses Ziel dürfen nirgendwo verbaut werden», betont Gastel. 

dpa