Erst wenn Städte einen Wärmeplan haben, greift für Hauseigentümer das sogenannte Heizungsgesetz. Großstädte müssen bis 2026 einen Plan machen, kleinere bis 2028. Doch am Zeitplan gibt es Zweifel.
Städtetag warnt vor Verzögerung bei Wärmeplanung

Der Deutsche Städtetag hat vor Verzögerungen bei der kommunalen Wärmeplanung gewarnt. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der dpa zur Befassung des Bundesrats mit dem Gesetz, die Länder müssten dieses schnell in Landesrecht umsetzen. «Es reicht nicht, dass es auf Bundesebene ein Wärmeplanungsgesetz gibt. Erst wenn es die Landesgesetze gibt, können die Städte Daten zum Gebäudebestand oder zu vorhandenen Wärmenetzen erheben.» Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung.
«Leider erreichen uns Signale, dass die Länder die offenen Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen könnten, mit den notwendigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung noch zu warten», sagte Dedy. Die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans seien für die Kommunen im Wärmeplanungsgesetz aber ohnehin schon knapp bemessen und ohne jeden Puffer.
«Eine weitere Verzögerung können wir uns nicht leisten», hob Dedy hervor. Wenn die Wärmewende tatsächlich Fahrt aufnehmen solle, müsse die Bundesregierung offene Haushaltsfragen schnell klären. «Die Wärmeplanung allein wird keine Wärmewende bringen. Es kommt auf die Umsetzung an. Wir brauchen dringend Klarheit über die geplanten Fördermittel.»
Wärmeplanungsgesetz soll im Januar in Kraft treten
Bayern beantragt, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Wärmeplanungsgesetz anruft. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz den Ländern und folglich den Kommunen eine erhebliche Anzahl und beträchtlichen Umfang an zusätzlichen Aufgaben auferlegt, ohne dass der Bund die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung auch nur annähernd ausgleicht oder konkrete Zusagen in dieser Hinsicht gemacht hat.
Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen. Es ergänzt das Heizungsgesetz und tritt am 1. Januar 2024 gleichzeitig mit diesem in Kraft. Bis Ende Juni 2026 sollen Großstädte Wärmepläne erstellen, während kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Zeit dafür haben.
Erst wenn eine Kommune über einen Wärmeplan verfügt, sind Hauseigentümer ab 2024 innerhalb von Neubaugebieten dazu verpflichtet, beim Einbau einer neuen Heizung sicherzustellen, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.








