Wie können Arbeitsplätze in der Stahlindustrie gesichert werden, wenn wegen klimafreundlicherer Produktion eines Tages weniger Leute gebraucht werden? Durch Arbeitszeitverkürzung, sagt die IG Metall.
Stahl-Tarifeinigung mit Arbeitszeitregeln zur Transformation

Erstmals wurden in der deutschen Stahlindustrie Arbeitszeit-Regelungen für den bevorstehenden Umbau Richtung Klimaneutralität vereinbart. Die Regeln sind Teil eines Tarifabschlusses von IG Metall und Arbeitgeberverband Stahl, auf den sich die Tarifparteien am Samstagmorgen in Düsseldorf geeinigt haben.
Die Tarifeinigung beinhaltet eine Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro und eine Lohnerhöhung um 5,5 Prozent ab 2025. Zusätzlich gibt es einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Dieser wird angewendet, wenn aufgrund der geplanten Transformation weniger Arbeitskräfte benötigt werden. Dies betrifft beispielsweise Kokereien, deren Koks in Zukunft nicht mehr in wasserstoffbetriebenen Anlagen zur Stahlherstellung verwendet wird.
Die Vereinbarung wurde in der fünften Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsmarathon von etwa 14 Stunden in Düsseldorf erreicht. Sie wird als Pilotabschluss für die Stahlindustrie betrachtet.
32-Stunden-Woche ohne vollen Lohnausgleich möglich
Die Einigung sieht zum einen Regelungen für Betriebe oder Betriebsteile vor, in denen durch die Transformation «Druck auf die Beschäftigung» entsteht. Dann kann ausgehend von der in der Branche gültigen Regelarbeitszeit von 35 Stunden die Arbeitszeit um drei Stunden auf 32 Stunden abgesenkt werden. Die IG Metall konnte ihre Forderung nach einem vollen Lohnausgleich dabei nicht durchsetzen, aber eine Bezahlung von dann 33 Stunden erreichen.
Der Tarifvertrag enthält auch Bestimmungen für einen Mehrbedarf, zum Beispiel aufgrund eines vorübergehenden Parallelbetriebs alter und neuer Technologien. In diesem Fall kann die Arbeitszeit um bis zu drei Stunden erhöht werden. Es wird die bereits geltende Regelung zur Vergütung von Mehrarbeit angewendet.
Auch 33,6-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich möglich
Die Vereinbarung sieht vor, dass in allen Betrieben die individuelle Arbeitszeit von 35 auf 33,6 Stunden reduziert werden kann, jedoch ohne Lohnausgleich und nur, wenn es keine betrieblichen Gründe gibt. Personen, die 60 Jahre oder älter sind und im Schichtdienst arbeiten, sollen ab 2025 34,1 Stunden bezahlt bekommen. Diese Altersgrenze soll in den beiden darauffolgenden Jahren um jeweils ein Jahr gesenkt werden. Im Jahr 2027 werden die Tarifparteien die Regelung dann überprüfen.
IG Metall-Verhandlungsführer Knut Giesler äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Es sei ein wichtigstes Ziel erreicht worden. «Wir geben den Beschäftigten in der Transformation Sicherheit. Kommt es zum Druck auf Beschäftigung, kann durch die Arbeitszeitverkürzung bei Teilentgeltausgleich die noch vorhandene Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden.» Beim individuellen Wunsch nach Verkürzung der Arbeitszeit sei ein Einstieg geschafft.
Die Arbeitgeber bewerteten die Regelungen als «sehr positiv». Es sei gemeinsam mit der IG Metall gelungen, eine passgenaue Regelung zur Arbeitszeit und zur Beschäftigungssicherung während der ökologischen Transformation zu schaffen, betonte der Vorsitzende des Arbeitgeberverbands Stahl, Reiner Blaschek. Die Regelung zur individuellen Arbeitszeit eröffne den Beschäftigten mehr Flexibilität. «Wichtig war uns, dass hierfür im Regelfall kein Entgeltausgleich gezahlt wird.»
Ausgleichsprämie wird gestaffelt gezahlt
Die Ausgleichsprämie wird in verschiedenen Stufen gezahlt: Im Januar sollen es 1500 Euro sein, dann jeweils 150 Euro von Februar bis November. Auszubildende erhalten insgesamt 1800 Euro, ebenfalls gestaffelt. Der Gehaltstarifvertrag läuft nach der Erhöhung der Gehälter ab Januar 2025 bis zum 30. September 2025. Die Gewerkschaft hatte ursprünglich eine Forderung nach einer Lohnerhöhung von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in die Verhandlungen eingebracht.
Die Arbeitgeber äußerten sich dennoch skeptisch: «Die vereinbarte Entgelterhöhung strapaziert angesichts der sich rapide verschlechternden Rahmenbedingungen für die deutsche Stahlindustrie die Möglichkeiten der Unternehmen maximal», so Blaschek. Giesler, der auch Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen ist, sprach hingegen von einer «nachhaltigen Steigerung der Einkommen».
Warnstreiks mit Zehntausenden Beschäftigten
Die Friedenspflicht war Ende November abgelaufen. Seitdem haben sich mehrere zehntausend Stahlarbeiter an mehrstündigen Warnstreiks beteiligt. In den vergangenen Tagen hat die Gewerkschaft zu 24-Stunden-Warnstreiks aufgerufen, unter anderem in Duisburg, dem größten Stahlstandort Europas.
In Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen arbeiten etwa 68.000 Menschen in der Stahl- und Eisenindustrie. Die 5. Verhandlungsrunde für die ostdeutsche Stahlindustrie mit ihren etwa 8000 Beschäftigten ist für den 18. Dezember geplant.
Die Tarifverhandlungen in der saarländischen Stahlindustrie mit etwa 15.000 Arbeitnehmern haben noch nicht begonnen. Die Friedenspflicht endet dort Ende Februar. Das Tarifgebiet umfasst auch zwei Werke in Wetzlar (Hessen) und Kehl (Baden-Württemberg).








