Beim Einkauf sind nicht alle darauf gefasst, bei bestimmten Produkten auf Alkohol als Zutat zu achten – denn erwarten würden sie es eigentlich nicht. Reichen die Informationen dazu aus?
Steckt Alkohol im Aufbackbrötchen? – mehr Klarheit gefordert

Beim Einkaufen wird klar, dass Alkohol in Bier und gefüllten Pralinen mit Eierlikör enthalten ist. Allerdings enthalten auch Aufbackbrötchen, fertiger Pizzateig, Marzipan oder kleine Brote für Hotdogs manchmal geringe Mengen Alkohol – eine Tatsache, die viele Kunden überrascht. Diese Informationen sind in den obligatorischen Zutatenangaben enthalten, die jedoch nur in kleiner Schrift auf den Verpackungen stehen. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen auffälligere Hinweise.
«Verbraucherbeschwerden zeigen, dass viele Menschen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen», sagte Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Verbraucherzentrale Bundesverband. «Für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, ist das ein Problem.» Alkoholhaltige Lebensmittel sollten daher mit einem deutlichen Hinweis versehen werden. «Auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden», forderte Wetzel.
Kleine Alkoholmengen in verschiedenen Produkten
«Versteckter» Alkohol finde sich besonders häufig in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten, sagte die Verbraucherschützerin der Deutschen Presse-Agentur. Salatdressings, Feinkostsalate und Konfitüren enthielten gelegentlich ebenfalls Alkohol. In den Zutatenlisten lauten Bezeichnungen teils auch «Ethanol» oder «Ethylalkohol», wie es auf dem Portal Lebensmittelklarheit heißt.
Der Verband Deutscher Großbäckereien erklärte, dass Alkohol teilweise im Teig selbst durch den Gärprozess entsteht. Die Stärke im Getreide liefert Zucker, den die Hefe in Kohlendioxid und Alkohol umwandelt. Das Kohlendioxid sorgt dann dafür, dass das Brot Volumen erhält und nicht als gebackener Teigklumpen aus dem Ofen kommt. Der Alkohol ist unter anderem für die Aromabildung und eine gute Kruste verantwortlich. Die messbare Menge ist minimal, und die Waren sind zum Aufbacken bestimmt. Die Kennzeichnung in der Zutatenliste ist ausreichend, betonte der Verband.
Warnhinweise bisher nicht in Sicht
Derzeit gibt es in der Bundesregierung keine Pläne für neue Packungshinweise. Das Ernährungsministerium hat erklärt, dass das auf EU-Ebene geregelte Kennzeichnungsrecht derzeit keine verpflichtenden Vorgaben wie Warnhinweise vorsieht. Das Initiativrecht für Änderungen liegt bei der EU-Kommission. Das Ministerium unterstützt einen EU-weit harmonisierten Ansatz zur Kennzeichnung zur Prävention von missbräuchlichem Alkoholkonsum. Es wird sich konstruktiv in mögliche Beratungen einbringen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung erläuterte, es sei davon auszugehen, dass Ethanol aus natürlichen Gärungsprozessen nicht kritisch im Hinblick auf eine Rausch auslösende oder toxische Wirkungen sei – auch bei Verzehr größerer Mengen und durch «empfindliche Untergruppen» in der Bevölkerung. Bei Aufbackbrötchen könne davon ausgegangen werden, dass die Erhitzung beim Aufbacken zu einer deutlichen Reduktion eventuell vorhandener Ethanolgehalte führe.
Das Ernährungsministerium hat darauf hingewiesen, dass auch in Fruchtsäften und Kefir geringe Mengen natürlichen Alkohols nachweisbar sind, was in der Regel geschmacklich nicht bemerkt wird. Nach Einschätzung des bundeseigenen Max-Rubner-Forschungsinstituts sind keine negativen Auswirkungen der geringen Mengen bekannt.








