Shein arbeitet mit Verbraucherschützern zusammen, um irreführende Praktiken zu vermeiden. Das Verfahren wurde außergerichtlich abgeschlossen.
Shein unterzeichnet Unterlassungserklärung nach Abmahnung

Nachdem deutsche Verbraucherschützer Shein abgemahnt haben, hat die Shopping-Plattform eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Dies bestätigte ein Sprecher von Shein gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
«Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen.» Der vzbv bestätigte den Vorgang. Shein wolle künftig «auf irreführende Praktiken in Deutschland verzichten», sagte Vorständin Ramona Pop. Der Anbieter müsse seine Website bis zum 1. Juni nachbessern. Das Verfahren wurde damit außergerichtlich abgeschlossen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Strafe fordern.
Verschiedene Kritikpunkte
Shein war Ende April wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Der Anbieter führe Verbraucher «aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes», hieß es. Der vzbv monierte unter anderem manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten, willkürlich erscheinende Rabatthöhen und fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen. In der Kritik standen auch Pop-up-Fenster mit dem Hinweis «Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst», die Käufern angezeigt werden.
Dem vzbv zufolge verstößt Shein auch gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Die neue EU-Richtlinie sieht eine strenge Regulierung von Online-Inhalten vor und legt Vorschriften fest, die alle Anbieter befolgen müssen. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, konsequent gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze vorzugehen. Für sehr große Online-Plattformen gelten noch strengere Regeln. Betreiber, die dagegen verstoßen, können bestraft werden. Die EU untersucht mutmaßliche Verstöße gegen das DSA unter anderem bei Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter).
Pop: «Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel»
Shein, das als eines der größten Modeunternehmen der Welt gilt, wurde Ende April von der EU offiziell als sehr große Plattform eingestuft. Nach der Benennung muss der Händler innerhalb von vier Monaten die strengsten Vorschriften des Gesetzes einhalten. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln für alle mittelgroßen oder kleineren Anbieter. Shein wurde in China gegründet, hat seinen Sitz inzwischen aber nach Singapur verlegt.
Das chinesische Shopping-Portal Temu war zuletzt ebenfalls abgemahnt worden und hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Handelsexperten und Verbände forderten in den vergangenen Monaten wiederholt ein strikteres Vorgehen gegen die Online-Händler. «Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update», sagte vzbv-Chefin Pop.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: «Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen.»








