App-Kunden von Rewe erhalten exklusive Vorteile – etwa in Form von Bonus-Coupons. Bei der Darstellung muss die Supermarktkette nun jedoch nachbessern.
Streit um Bonus-Coupons – Rewe unterliegt vor Gericht

Im Rechtsstreit um Rabattwerbung musste der Lebensmittelhändler Rewe vor Gericht eine Niederlage einstecken. Die Supermarktkette darf nicht mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts anzugeben. Dies wurde in der mündlichen Verhandlung von der 7. Handelskammer des Landgerichts Köln bekannt gegeben. Die Klage wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
Im spezifischen Fall ging es unter anderem um die Werbung für Weintrauben und Sekt. In der Rewe-App haben Nutzer die Möglichkeit, beim Erwerb bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon in festgelegter Eurohöhe zu erhalten, den sie zu einem späteren Zeitpunkt einlösen können. Die Verbraucherschützer bemängelten jedoch die Darstellung als irreführend. Zwar wurde der angegebene Bonus neben den entsprechenden Artikeln angezeigt, jedoch nicht der Produktpreis.
So reagiert Rewe
Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass es zu spät sei, wenn Kunden den Preis erst im Geschäft erfahren. Ohne Kenntnis des Preises könnten Verbraucher keine informierte Kaufentscheidung treffen und nicht feststellen, ob der Verkaufspreis des Produkts möglicherweise erhöht wurde.
Rewe muss bei der Darstellung der Werbung nun nachbessern. Das Handelsunternehmen kommentierte das Urteil folgendermaßen: «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und analysieren es sorgfältig.» Auf dieser Basis werde man die nötigen Schritte ableiten.
Mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps
Treue-Apps von Lebensmittelhändlern standen kürzlich mehrmals im Fokus von Rechtsstreitigkeiten. Im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie bemängelten, dass die App – entgegen den Teilnahmebedingungen – nicht gratis sei. Zwar entrichten Verbraucher kein Geld, jedoch dafür mit ihren Daten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bringt den Fall nun vor den Bundesgerichtshof.
In anderen Fällen wurden Penny und Netto vor Gericht verklagt. Der Tenor der Richter lautet: Wer mit Rabatten wirbt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage klar und gut lesbar angeben. Eine Klage von Verbraucherschützern gegen Edeka Südwest ist noch nicht abgeschlossen. Auch hier wird kritisiert, dass Treuepunkte ohne Angabe des Gesamtpreises beworben wurden.
Studie: App-Nutzer kaufen mehr
Kunden erhalten in den Treue-Apps exklusive Vorteile und Rabatte, wenn sie sich anmelden. Dies hilft Händlern, treuere Kunden zu gewinnen und deren Daten zu erhalten, die zeigen, welche Wünsche die Käufer haben.
Gemäß dem Marktforscher NIQ ist der Anstieg der Beliebtheit von Apps auf geändertes Verbraucherverhalten zurückzuführen. Gemäß einer kürzlich veröffentlichten Studie helfen die Apps beim Sparen und vermitteln Verbrauchern in unsicheren Zeiten ein Gefühl von Kontrolle. 65 Prozent der Haushalte in Deutschland nutzen mindestens eine Treue-App, wobei das Einlösen von Coupons am häufigsten erfolgt. Dies motiviert laut NIQ mehr als die Hälfte der Verbraucher, mehr einzukaufen.
Die Offenlegung persönlicher Daten wie Kaufpräferenzen oder Nutzungsmuster bereitet jedoch vielen Menschen Probleme. Eine Studie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zeigt: Nur ein Drittel ist bereit, Daten preiszugeben, während knapp 43 Prozent dies ablehnen. Je höher Kunden den Nutzen eines Coupons einschätzen, desto eher sind sie bereit, ihre Daten offenzulegen, schreiben die Autoren.








