Internetkabel sind in unterirdischen Rohren verlegt, in denen Platz sein sollte für mehrere Kabel von verschiedenen Firmen. Aber muss die Firma, denen die Rohre gehören, die Konkurrenz rein lassen?
Streit um Internet-Leerrohre: Telekom verliert vor Gericht

Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel liegen, hat die Deutsche Telekom eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Unternehmen muss dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, teilte das Verwaltungsgericht Köln mit und verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Telekom wurde abgelehnt (Aktenzeichen 1 L 681/24).
Die Deutsche Glasfaser wollte Zugang haben, um nicht selbst graben zu müssen. Mit diesem Vorhaben stieß das Düsseldorfer Unternehmen auf Widerstand, weshalb es die Bundesnetzagentur einschaltete. Diese gab der Deutschen Glasfaser im März in einem Streitbeilegungsverfahren Recht, woraufhin die Telekom vor Gericht zog.
Das Gericht hat im Eilverfahren zugunsten der Deutschen Glasfaser entschieden. Die Telekom muss nun den Zugang ermöglichen. Obwohl der Sachverhalt noch im Hauptsacheverfahren verhandelt werden könnte, hätte dies keine aufschiebende Wirkung.
Die Deutsche Glasfaser, die in Deutschland rund 1900 Beschäftigte hat und nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Milliarde Euro in den Glasfaser-Internetausbau in Deutschland investiert, begrüßte die Gerichtsentscheidung. «Open Access – also der offene Netzzugang – sorgt für den fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen», sagte ein Firmensprecher.
Telekom bleibt bei ihrer Haltung
Eine Telekom-Sprecherin reagierte hingegen mit Unverständnis auf die Gerichtsentscheidung. Die Leerrohre habe man auf eigene Kosten errichtet, die staatliche Förderung wiederum habe sich nur auf den zweiten Schritt – das Verlegen der Glasfaser in diese Rohre hinein – bezogen. «Die Telekom soll nun aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zusätzlich auch noch Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen», sagte die Telekom-Sprecherin. Das sei «ein Eingriff in unser Netzeigentum». Nachdem der Eilantrag abgewiesen worden sei, werde die Telekom ihre anderweitige Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen.








