Der Rechtsstreit währt seit Jahren, nun wurde ein Urteil gesprochen. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Streit um «Süßwarenkartell»: Geldbußen für Hersteller

Der langwierige Rechtsstreit bezüglich eines Kartells von Süßwarenherstellern steht kurz vor dem Ende. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag ein Urteil verkündet, nach dem die Firma Bahlsen aufgrund eines kartellrechtswidrigen Informationsaustausches rund 3,56 Millionen Euro zahlen muss. Griesson de Beukelaer muss 2,25 Millionen Euro zahlen und CFP Brands 0,45 Millionen Euro.
Ursprünglich waren höhere Geldstrafen geplant, aber es gab eine Vereinbarung zwischen den Unternehmen und dem Gericht vor dem Urteil. Es ging darum, dass sich die Unternehmen im Zeitraum von 2006 bis 2008 innerhalb eines Branchen-Arbeitskreises über den Fortschritt der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel austauschten.
Im Jahr 2013 wurden aus verschiedenen Gründen vom Bundeskartellamt Bußgelder gegen insgesamt elf Hersteller von Süßigkeiten verhängt. Einige Unternehmen legten damals Einspruch ein, woraufhin der Streit vor Gericht in mehreren Instanzen ausgetragen wurde. Nun wurde ein Urteil gegen die letzten drei betroffenen Firmen gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der Vorab-Verständigung der Parteien ist es jedoch unwahrscheinlich, dass Rechtsmittel eingelegt werden.
Eine Sprecherin von Bahlsen betonte, dass die Vorwürfe wegen angeblicher Preisabsprachen fallen gelassen worden seien. «Grund für das nun anfallende Bußgeld ist vielmehr der Informationsaustausch innerhalb der Süßwarenindustrie, der hauptsächlich dem Schutz vor ihrerseits überwiegend unzulässigen Sonderforderungen des Lebensmitteleinzelhandels diente.»








