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Verbraucherzentrale erstritt besseren Schutz bei drohenden Stromsperren

Energieversorger dürfen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben und müssen bis zu 24 Monate anbieten, so das OLG Düsseldorf.

Bei Zahlungsrückständen dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben. (Archivbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Verbraucherzentrale hat in einem Gerichtsverfahren einen verbesserten Schutz bei drohenden Stromsperren erkämpft. Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf dürfen Energieversorger keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben, wenn es zu Zahlungsrückständen kommt, berichtete die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Zudem sind die Unternehmen verpflichtet, Ratenzahlungen für bis zu 24 Monate anzubieten, wenn hohe Rückstände vorliegen.

Laut den Verbraucherschützern müssen Energieversorger vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anbieten. Das Unternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser hat jedoch Gebühren dafür verlangt. Diesbezüglich wurde erfolgreich geklagt (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24), teilten die Verbraucherschützer mit.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung gebe Betroffenen die Chance, die Stromsperre abzuwenden und den Zahlungsrückstand auszugleichen, erklärte Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. «Zusätzliche Gebühren für Kunden zu erheben, die bereits Schwierigkeiten haben, die Stromkosten zu bezahlen, sind da kontraproduktiv.»

Bei Rückständen ist Ratenzahlung möglich

Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Energieversorger bereits ab einem Zahlungsrückstand von zwei monatlichen Abschlägen und mindestens 100 Euro den Strom abschalten. Um Haushalte vor einer plötzlichen Stromsperre zu schützen, gebe es das Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. «Damit diese bezahlbar ist, müssen Energieversorger bei hohen Rückständen Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten anbieten.» Die NEW hatte die Dauer laut Verbraucherzentrale jedoch auf 12 Monate beschränkt. «Auch dies wurde vom OLG Düsseldorf untersagt.» Das Gericht ließ eine Revision des Urteils zu.

«Das Urteil bestätigt die Rechte von Verbraucher:innen gegenüber ihrem Energieversorger und schützt sie davor, in eine plötzliche Stromsperre zu rutschen», so Ofenhammer. Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten bräuchten konkrete Hilfsangebote, um ihre Schulden auszugleichen und keine zusätzlichen Hürden, die ihre Situation verschlimmerten. Die Verbraucherzentrale verwies in diesem Zusammenhang auf ihre Beratungsangebote bei Zahlungsunfähigkeit.

dpa