Der gesetzliche Mindestlohn hat Experten zufolge einen positiven Effekt für Geringverdiener. Regional gibt es jedoch Unterschiede.
Studie: Ostdeutsche profitieren besonders vom Mindestlohn

Laut einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf hat der gesetzliche Mindestlohn die Einkommen von Geringverdienern, insbesondere in Ostdeutschland, signifikant erhöht.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt. Laut Untersuchungen gab es infolgedessen deutliche Zuwächse bei Gehältern im unteren Einkommensbereich. In Ostdeutschland stiegen diese zwischen 2013 und 2018 preisbereinigt im Durchschnitt um 21 Prozent, bei einem Monatsverdienst von knapp 1.300 Euro sogar um 31 Prozent. Im Westen waren die Effekte ebenfalls positiv, aber weniger stark, da weniger Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten. Der Anstieg im unteren Einkommensbereich lag hier bei etwa 12 Prozent.
«Das dürfte überwiegend ein Mindestlohn-Effekt sein», sagte Studienautor und Arbeitsmarktexperte Toralf Pusch. Der Mindestlohn habe wesentlich dazu beigetragen, Lohnungleichheiten in verschiedenen Regionen zu verringern. «Der klare Anstieg bei den Monatseinkommen entkräftet auch die Sorge mancher Mindestlohn-kritischer Fachleute, Arbeitgeber könnten nach Einführung der Lohnuntergrenze im Gegenzug die Stundenzahl von Beschäftigten im Mindestlohnbereich reduzieren.»
Die Einkommen von Personen mit relativ hohen Einkommen stiegen zwischen 2013 und 2018 weniger stark an. Im Osten erhöhten sie sich um etwa 14 Prozent, im Westen um 11 Prozent.
Die Auswirkungen der letzten Mindestlohn-Erhöhung und der geplanten Anhebung auf 12 Euro im Jahr 2022 wurden in der Studie nicht berücksichtigt. Die Datenbasis umfasste die Jahre 2008, 2013 und 2018. Es liegen noch keine Zahlen für 2023 vor. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird nur alle fünf Jahre durchgeführt.








