Tchibo ist unzufrieden über niedrige Kaffeepreise des Discounters Aldi Süd. Doch eine Klage Tchibos wies das Landgericht Düsseldorf ab. Der Hamburger Kaffeeröster legt dagegen Rechtsmittel ein.
Tchibo geht im Streit um Kaffeepreise in Berufung

Nachdem der Hamburger Handelskonzern Tchibo im Streit um Kaffeepreise vor Gericht unterlegen war, plant das Unternehmen, gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf in Berufung zu gehen. Dies geht aus einer Mitteilung hervor. Im Januar wies das Landgericht eine Unterlassungsklage von Tchibo gegen den Discounter Aldi Süd ab.
Tchibo hatte Aldi Süd beschuldigt, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten anzubieten, mit Verweis auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Tchibo plante, dem Discounter aus Mülheim an der Ruhr zu untersagen, den Kaffee zu einem so niedrigen Preis zu verkaufen.
Gericht gab Aldi Süd Recht
Nach der Einschätzung des Gerichts war die Klage unbegründet. Eine Gerichtssprecherin sagte nach dem Urteil, dass das Vorgehen von Aldi Süd kaufmännisch vertretbar sei. Es bestehe keine Gefahr, dass der Wettbewerb beeinträchtigt werde. Auch sei keine Absicht erkennbar, andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen.
«Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung», sagte der Sprecher von Tchibo laut einer Mitteilung.
Laut einem Sprecher des Landgerichts wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf im Falle einer erneuten Verhandlung zuständig. In einem solchen Zivilprozess könnte es zu einer erneuten Beweisaufnahme im Falle einer Berufung kommen, es sei jedoch nicht zwingend erforderlich.








