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TV-Kosten für Mieter: Bald fällt das «Nebenkostenprivileg»

Wer in den kommenden Monaten zur Fernbedienung greift, könnte nach dem Drücken auf einen schwarzen Bildschirm gucken. Das liegt möglicherweise daran, dass der bisherige TV-Vertrag ausgelaufen ist.

Am 1. Juli endet das «Nebenkostenprivileg», bei dem Vermieter die Kosten für TV-Anschlüsse auf die Mieter umlegen konnten.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Wenige Wochen vor dem Auslaufen einer gesetzlichen Regelung, nach der Mieter die Gebühren für TV-Anschlüsse über die Nebenkosten beglichen haben, kommen möglicherweise Millionen Mieter in Deutschland allmählich unter Zeitdruck. Sie müssen selbst Verträge abschließen, sofern sie wie bisher fernsehen wollen. Ein Überblick über das Thema.

Worum geht es?

Vier Jahrzehnte lang gab es das «Nebenkostenprivileg», auch Umlagefähigkeit genannt. Mieter zahlten die Kosten für das Fernsehsignal für Kabelfernsehen über die Betriebskosten, also mit der Miete. Der Mieter musste sich um nichts kümmern – das war praktisch, zumal der Monatspreis mit einem einstelligen Euro-Betrag recht niedrig war.

Das war, weil alle Mieter des Hauses teilnahmen und der Vermieter in dem Sammelvertrag einen großen Mengenrabatt erhalten hatte. Der Haken daran: Nicht alle Mieter wollten mitmachen – manche hätten die Kabelkosten lieber gespart.

Was ändert sich?

Ab Juli ist es nicht mehr erlaubt, die Fernsehkosten auf die Mieter umzulegen. Mieter, die bisher über die Nebenkosten gezahlt haben, müssen nun eigene vertragliche Vereinbarungen treffen. Als Alternativen zu den Kabelbetreibern Vodafone und Tele Columbus bieten sich Online-Dienste wie Magenta TV von der Deutschen Telekom sowie Waipu und Zattoo an. Auch Antennenfernsehen und Satellitenschüsseln sind eine Möglichkeit – vorausgesetzt, der Vermieter erlaubt die Installation der Schüsseln am Balkon oder auf dem Dach. Der Mieter muss also entweder einen eigenen Vertrag abschließen oder sich an einem neuen Vertragsmodell von Vodafone beteiligen, bei dem die Teilnahme optional ist, die Kosten aber separat zur Miete anfallen.

Droht ein schwarzer Bildschirm, wenn man die Frist ignoriert?

„Jein. Ein schneller, harter Schnitt wird es nicht geben“, sagt Vodafone. Das Fernsehsignal wird also nicht sofort abgeschaltet, nur weil der Sammelvertrag des Vermieters abgelaufen ist. Allerdings erhöhen die Anbieter den Druck.

«Wir tun alles, um Mieter über die bevorstehende gesetzliche Änderung zu informieren und werden sie auch mehrfach kontaktieren», sagt Deutschlandchef Marcel de Groot und fügt hinzu: «Wo Mieter sich trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme gegen einen Kabel-TV-Anschluss entscheiden, werden wir auch Anschlüsse abklemmen.» Auch von Tele Columbus mit der Marke Pÿur heißt es, man informiere mehrfach und schalte erst dann ab.

Wie viele Mieter haben denn noch nichts getan?

Über einen längeren Zeitraum waren etwa 12 Millionen Mieter vom Nebenkostenprivileg betroffen. Mittlerweile dürften es weniger sein, da bereits viele Vermieter ihre Sammelverträge gekündigt und die Mieter darüber informiert haben, dass sie eigenständig handeln oder sich neuen Vertragskonstruktionen anschließen sollten. Laut einer Yougov-Umfrage im Auftrag von Check24 haben 30 Prozent der Mieter bisher noch nicht entschieden, wie sie in Zukunft fernsehen möchten. Die Umfrage wurde Ende April durchgeführt.

Wie bedeutet das Ende des Nebenkostenprivilegs für die Firmen?

Der Wettbewerb ist in vollem Gange, die Deutsche Telekom, Waipu und Zattoo spüren Aufwind – für ihr Geschäft war das Nebenkostenprivileg ein Hindernis, das nun entfällt. Marktführer Vodafone verzeichnet Verluste, im ersten Quartal 2024 sank die Anzahl der TV-Kunden um 650.000 auf 11,8 Millionen. Etwa zwei Drittel davon sind Mieter, die vom Nebenkostenprivileg betroffen sind, der Rest sind Eigenheimbesitzer und Mieter, die eigene Fernsehverträge haben.

Vodafone und Tele Columbus versuchen, aus der schwierigen Situation etwas Positives zu machen, indem sie mit den Nutzern über neue Verträge sprechen und dabei auch Internetverträge verkaufen wollen. Diese sind kostengünstiger für Verbraucher als die separate Buchung von Kabel-TV und Internet.

Ist die Deutsche Telekom der große Gewinner?

Die Bonner haben zweifellos von der neuen Regelung profitiert, obwohl die Zugewinne bisher begrenzt sind. Im ersten Quartal 2024 gewann der Bonner Konzern bei seinem Magenta TV 126.000 Kunden hinzu und erreichte damit etwa 4,4 Millionen. Im Vergleich zum deutlichen Minus von Vodafone ist dies jedoch eher ein schwacher Zuwachs.

Hierauf angesprochen, weist Telekom-Finanzchef Christian Illek auf «Cord-Cutter» hin, Kabel-Abschneider. Das seien «Leute, die sagen, ich brauche das Ganze gar nicht mehr, und die nehmen überhaupt kein TV mehr, sondern nur noch Streaming-Angebote». Dadurch schrumpft der Fernsehmarkt. Für manche Apps sind zwar Gebühren fällig, öffentlich-rechtliche Sender können aber beispielsweise über die ARD-Mediathek kostenlos geguckt werden.

Wird es teurer für Mieter, die fernsehen wollen?

Vermutlich ja, aber nur leicht. Bei Vodafone lag die Preisspanne grob gesagt bei sieben bis neun Euro pro Monat, jetzt sind es laut Firmenangaben vom Jahresbeginn circa acht bis zehn Euro – vorausgesetzt, es wird eine neue Vereinbarung genutzt, die eine gewisse Anzahl an Abnehmern enthält.

Ist jedoch kein Rahmenvertrag vorhanden und ist der Mieter als Einzelkunde auf sich allein gestellt, muss er bei Vodafone monatlich knapp 13 Euro zahlen. Der günstigste Tarif beim Streaming-Anbieter Zattoo kostet 6,49 Euro und bei Waipu 7,49 Euro. Für beide Online-Dienste ist ein separater Internetvertrag erforderlich, der bei Magenta TV über die Telekom bereits enthalten sein kann.

Was sagen Verbraucherschützer?

Sie sehen das Ende des Nebenkostenprivilegs grundsätzlich positiv, da Mieter dadurch eine Wahlfreiheit bei der Fernsehnutzung erhalten. Allerdings warnen Verbraucherschützer vor unseriösen Vertrieblern, die an der Tür klingeln und den Mieter zur Unterschrift drängen.

«Manchmal wird vorgegaukelt, der Mieter müsse jetzt schnell einen Vertrag unterschreiben, ansonsten falle Fernsehen und Internet weg – obwohl das gar nicht stimmt, man kann auch später unterschreiben und sich erst einmal anderweitig informieren», sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Immer wieder erreichten Beschwerden über solche unlauteren Haustürgeschäfte die Verbraucherzentralen.

dpa