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Umfrage: Trend zurück vom Online-Handel zum Ladengeschäft

Während der Pandemie bestellten viele Menschen wie wild im Internet – weil es oft einfach nicht anders ging. Nun kehrt sich der Trend wieder um. Das gilt jedoch nicht für alle Altersgruppen.

Laut einer Umfrage geht der Trend vom Online-Shopping zurück zum Ladengeschäft.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Laut einer Umfrage ist der durch die Corona-Pandemie verursachte Boom des Online-Shoppings in Deutschland vorbei. Der Anteil derjenigen, die mindestens die Hälfte ihrer Einkäufe online erledigen, ist von 32 Prozent im Jahr 2022 auf nun 26 Prozent gesunken. Die Postbank, die zum Deutsche-Bank-Konzern gehört, teilte dies auf der Grundlage der Antworten von 3038 Erwachsenen aus dem August dieses Jahres mit. Dennoch ist der Anteil immer noch höher als im Jahr 2019 (24 Prozent), dem Jahr vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland.

Gemäß den Angaben sank der durchschnittliche Anteil der Online-Käufe zum zweiten Mal in Folge: Von dem Höchstwert von 38 Prozent im Jahr 2021 über 35 Prozent im Jahr 2022 auf 30 Prozent in diesem Jahr. Im Jahr 2019 waren es 29 Prozent.

«Das Einkaufsverhalten normalisiert sich wieder nach Ende der Corona-Beschränkungen und der Nachholeffekt spielt dem Einzelhandel in die Karten», ordnete der Leiter Digitalvertrieb der Postbank, Thomas Brosch, ein. «Gerade für die Jüngeren ist jedoch Online-Shopping nicht mehr wegzudenken.» In der Gruppe der 18- bis 39-Jährigen ist der Anteil derer, die zumindest einen Teil ihrer Einkäufe im Internet erledigen, der Umfrage zufolge mit 37 Prozent deutlich größer als bei den über 40-Jährigen (26 Prozent).

Insgesamt gibt seit Jahren etwa die Hälfte der Online-Shopper in der regelmäßig durchgeführten «Postbank Digitalstudie» an, nur noch Produkte im Internet zu bestellen, die von ihnen relativ sicher nicht zurückgeschickt würden. Mehr als 80 Prozent sagen seit Jahren, sie würden es begrüßen, wenn es Online-Händlern gesetzlich untersagt würde, vom Kunden zurückgeschickte Ware zu vernichten.

Denn: Nicht alle zurückgegebenen Artikel werden erneut verkauft, insbesondere bei Kleidung. Die EU-Kommission hat kürzlich dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben: Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung innerhalb der Europäischen Union zukünftig nicht mehr zerstören. Kleine und Kleinstunternehmen sind von diesem Verbot ausgenommen, während mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren haben. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.

dpa