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Streit um Kontogebühren: Neue Regeln für Banken und Sparkassen

Verbraucher müssen Preiserhöhungen aktiv zustimmen oder können kündigen, um unwirksame Klauseln anzufechten. BGH-Urteil ermöglicht Rückforderung von Gebühren.

Wenn die Bank die Gebühren erheben will, braucht sie dafür die aktive Zustimmung des Kunden. (Archivbild)
Foto: Jens Kalaene/zb/dpa

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen monatliche Kontoführungsgebühren für ihr Girokonto. Wenn ihre Bank oder Sparkasse plant, die Gebühren zu erhöhen, benötigt sie die ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden. In der Vergangenheit wurde dies nicht immer eingehalten. Ein erneuter Streit um Kontogebühren landet daher am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Grund dafür diesmal:

Was sind Kontoführungsgebühren?

«Die Verwaltung und der Betrieb eines Girokontos verursachen naturgemäß Kosten», sagt Christian Urban, Leiter der Gruppe Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. «Grundsätzlich ist es daher nicht verwerflich, wenn Banken und Sparkassen dafür ein Entgelt verlangen.» Ob und in welcher Form Gebühren erhoben werden, kann demnach variieren: Von kostenlosen Girokonten über solche mit Kontoführungsgebühren bis hin zu Modellen, bei denen jede einzelne Buchung bezahlt werden muss.

Was können Verbraucher tun, wenn die Bank die Gebühren erhöht?

Wenn das Konto teurer wird, können Verbraucherinnen und Verbraucher dem entweder aktiv zustimmen, kündigen oder ihre Zustimmung verweigern, erklärt Urban. In letzterem Fall drohe allerdings eine bankseitige Kündigung. Selbst dann bleibe für die Suche nach einer neuen Bank aber genug Zeit, da das Institut eine mindestens zweimonatige Kündigungsfrist beachten muss. Wer dagegen den Gebühren zustimmen wolle, sollte dies grundsätzlich aktiv tun, so der Finanzexperte. «Anders als in der Vergangenheit dürfen die Banken nicht mehr unterstellen, dass Kundinnen und Kunden der Preiserhöhung zustimmen, wenn diese auf die Mitteilung über die Preiserhöhung schlicht nicht reagieren.»

Was ist eine Zustimmungsfiktionsklausel?

Die sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel besagt, dass Änderungen in den Vertragsbedingungen als akzeptiert gelten, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Das wird auch stillschweigende Zustimmung genannt. In der Vergangenheit gab es entsprechende Klauseln auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen, sagt Urban. Der BGH erklärte sie jedoch 2021 für unwirksam, da die Klauseln zu weitreichend seien und die Kunden unangemessen benachteiligt würden (Az. XI ZR 26/20).

Worum geht es diesmal in Karlsruhe?

«Infolge der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2021 konnten viele Verbraucherinnen und Verbraucher gezahlte Bankentgelte zurückverlangen, wenn diese auf einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel beruhten», sagt Urban. Am höchsten deutschen Zivilgericht soll nun die bisher offene Frage geklärt werden, wie weit diese Erstattungsansprüche zurückreichen und wie hoch sie ausfallen. «Dabei wird vor allem die Frage eine Rolle spielen, ob die sogenannte Dreijahreslösung, die der BGH zu Energielieferungsverträgen entwickelt hat, auf Girokontoverträge übertragbar ist.» Nach dieser Lösung würden nur die Preiserhöhungen der letzten drei Jahre erstattet.

Wie landete das Thema beim BGH?

Der Elfte Zivilsenat in Karlsruhe verhandelt am Dienstag über die Klage eines Mannes gegen seine Sparkasse. Im Jahr 2018 begann die Sparkasse ohne seine Zustimmung Gebühren für sein Girokonto zu erheben, basierend auf einer Zustimmungsfiktionsklausel. Der Kontoinhaber legte im Juli 2021 Widerspruch ein und forderte vor Gericht die Rückzahlung der Gebühren von 2018 bis 2021. Das Landgericht Ingolstadt entschied in erster Instanz, dass der Kläger keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren hat, da er die Erhebung erst nach drei Jahren beanstandet hat. Der Mann legte Revision ein. Es ist unklar, ob am Dienstag ein Urteil gefällt wird. (Az. XI ZR 139/23)

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?

Trotz des verbraucherfreundlichen BGH-Urteils 2021 haben nur wenige Verbraucherinnen und Verbraucher Erstattungsansprüche gegen die eigene Bank geltend gemacht. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox aus dem Frühjahr. Demnach forderten nur 11 Prozent aller Kunden von ihrer Bank Geld zurück – obwohl das Konto bei mindestens 40 Prozent in den drei Jahren vor dem Urteil teurer geworden war. «Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Verfahrens werden die deutschen Banken und Sparkassen den Löwenanteil ihrer widerrechtlich kassierten Kontogebühren behalten können», sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. «Die Kreditinstitute sind sehr glimpflich davongekommen.»

dpa