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Urlaubsgeld in Deutschland: Wer bekommt wie viel?

Arbeitnehmer erhalten im Schnitt 1644 Euro extra, Preise für Pauschalreisen steigen um 5,6 Prozent.

Zuschuss für die schönsten Wochen des Jahres. (Symbolbild)
Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Fast die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland bekommt in diesen Wochen Urlaubsgeld. Laut dem Statistischen Bundesamt beträgt der Anteil 46,8 Prozent, was im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben ist. Im Durchschnitt erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1644 Euro brutto zusätzlich, was einer Steigerung von 42 Euro oder 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

In derselben Periode sind die Preise für Pauschalreisen um 5,6 Prozent gestiegen, wie die Statistiker feststellen. Die tariflich vereinbarte Sonderzahlung ist jedoch nicht an die Bedingung geknüpft, dass sie tatsächlich für den Urlaub ausgegeben wird. Es wurde nicht erhoben, ob auch Mitarbeiter Urlaubsgeld erhalten haben, die nicht von Tarifverträgen abgedeckt sind.

Im Westen im Schnitt deutlich mehr 

In Westdeutschland bekommen Vollzeitbeschäftigte im Tarifdurchschnitt 1692 Euro Urlaubsgeld, während es im Osten 1196 Euro sind. Dies könnte mit den unterschiedlichen Lohnniveaus zusammenhängen, da das Urlaubsgeld in Tarifverträgen oft als Prozentsatz des normalen Monatsgehalts festgelegt wird. Es gibt jedoch auch feste Beträge.

Je nach Tarifvertrag sind die definierten Personengruppen sehr unterschiedlich. Wer im Verarbeitenden Gewerbe tarifgebunden ist, bekommt zu 96,9 Prozent ein durchschnittliches Urlaubsgeld von 2304 Euro. Auch im Baugewerbe (95 Prozent) und im Gastgewerbe sind Sonderzahlungen üblich, jedoch in geringerer Höhe.

Im Bereich Information und Kommunikation wird ein Urlaubsgeld in Höhe von 2722 Euro gezahlt, jedoch profitiert nur knapp die Hälfte der Beschäftigten davon. Bei Zeitarbeitsfirmen erhalten Menschen das niedrigste Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 326 Euro.

In der Branche «Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung» erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld. Hier wurde die Sonderzahlung bereits im Jahr 2005 mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung verschmolzen. 

dpa