Verbraucher haben Recht auf papierbasierte Ticketoptionen ohne Datenpreisgabe. Bahn passt Verfahren nach Klage an, ermöglicht nun Ausdruck am Schalter ohne Angabe von Kontaktdaten.
Gericht verbietet Bahn digitale Ticketzwang
Die Bahn darf weiterhin ihre Tickets auf Papier anbieten, auch nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt dem Staatsunternehmen untersagt hat, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets von der Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer abhängig zu machen (Az.: 6 UKI 14/24). Diese Daten wurden von der Bahn vom Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 verlangt, selbst wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde dann an die entsprechende Adresse gesendet.
Dagegen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Verbraucher hätten hier keine «echte oder freie Wahl» gehabt, hat nun der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden. Das Ticket selbst diene lediglich dem Nachweis der Bezahlung des Beförderungsvertrags. Dafür könnten Privatpersonen nicht gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben.
Einfache Lösung am Schalter
Laut eigenen Angaben hat die Bahn den Prozess nach Kundenbeschwerden bereits vor dem Urteil geändert. Kunden können jetzt auch am Schalter einen Ausdruck ihrer Fahrkarte erhalten, ohne ihre Daten freizugeben. Zuvor konnten die Karten zwar am Schalter ausgedruckt werden, waren jedoch nur nach Angabe der Daten erhältlich.
Eine Unternehmenssprecherin erklärt dazu: «Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mailadresse haben, möchten wir diesen weiterhin die Möglichkeit geben, Sparpreis-Tickets zu buchen.» Man empfehle aber weiterhin die Angabe einer Mail-Adresse, um die Kunden informieren zu können, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen. An Automaten sind die Sparpreise weiterhin nicht erhältlich.
Die VZBV-Vorständin Ramona Pop bezeichnet das Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz. Sie sagt: «Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.»