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Gericht verpflichtet Banken zur Information über geänderte Geschäftsbedingungen

Banken müssen betroffene Kunden über Unwirksamkeit von Negativzinsen informieren, um Rechtsvorstellungen richtigzustellen.

Das OLG Frankfurt hat eine Bank zur individualisierten Information betroffener Kunden verurteilt. (Symbolbild)
Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Banken Kunden informieren müssen, die während der Niedrigzinsphase Negativzinsen gezahlt haben.

Das Urteil gegen eine deutsche Geschäftsbank basiert auf dem höchstrichterlichen Verbot von Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten, das der Bundesgerichtshof im Februar ausgesprochen hat. Die bloße Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Einstellen der Information auf der Online-Banking-Seite waren nicht ausreichend, hat das OLG Frankfurt auf Klage von Verbraucherschützern entschieden (Az.: 3 U 286/22).

Schutz für ältere Kunden

Stattdessen sollten Kunden, die entsprechende Konten haben, beispielsweise per Brief oder E-Mail über die Unwirksamkeit der geänderten Klausel informiert werden. Das Gericht möchte speziell ältere Kunden schützen, die möglicherweise nicht versiert genug im Online-Banking sind. Die Information ist auch wichtig, um falsche Rechtsvorstellungen bei den Verbrauchern zu korrigieren.

Karlsruhe hat entschieden, dass Banken auf Spar- und Tagesgeldkonten keine Verwahrentgelte erheben dürfen, anders als bei vielen Girokonten. Viele Institute hatten in der Niedrigzinsphase Negativzinsen von ihren Kunden verlangt, da sie selbst bei der Europäischen Zentralbank entsprechende Zahlungen leisten mussten.

Keine automatische Rückzahlung

Nach dem BGH-Urteil (Az. XI ZR 61/23 u.a.) ist eine automatische Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren nicht vorgesehen. Die Kunden müssen stattdessen ihre Ansprüche gegenüber ihrer Bank individuell geltend machen. Ein entsprechendes Schreiben des Instituts könnte dabei hilfreich sein. Die beklagte Bank hat nun zwei Monate Zeit, um die Schreiben zu versenden.

dpa