Wer beim Fliegen ein schlechtes Gewissen hat, dass sein Reiseverhalten dem Klima schadet, der kann Klimaschutzprojekte unterstützen. Solche Zahlungen bewarb Eurowings – und ging dabei wohl zu weit.
Urteil: Eurowings-Werbung zu CO2-Zahlung führt in die Irre

Die Airline Eurowings hat ihre Kunden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf mit Werbung für Klimaschutzmaßnahmen in die Irre geführt. Dem Flugunternehmen wurde untersagt, auf eine bestimmte Weise für eine Klimaschutz-Kompensationszahlung zu werben (Az.: I-20 U 38/25). Kunden konnten ihren Flug mit einem Neun-Euro-Beitrag «zu hochwertigen Klimaschutzprojekten» kompensieren, wie es die Airline Gerichtsangaben zufolge bei der Online-Buchung formuliert hatte.
Aus Sicht des Gerichts führte die Werbung, in der etwa die Passage «Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt» zu lesen war, beim Verbraucher zu der falschen Vorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Kammer wies darauf hin, dass beim Fliegen weitere klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, deren Existenz den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht allgemein bekannt seien.
Ruhiges Gewissen für Verbraucher?
Die Richter urteilten, dass die Begriffe CO2-neutral und klimaneutral im allgemeinen Sprachgebrauch als synonym verwendet werden. Daher verstehen Verbraucher die Werbung so, dass alle klimaschädlichen Emissionen der gebuchten Flugreise – nicht nur CO2 – ausgeglichen werden. Das Ziel, den Verbrauchern ein ruhiges Gewissen zu verschaffen, wird durch die anderen nicht kompensierten Emissionen verfehlt, so die Richter.
Das Gericht hatte keine Einwände gegen eine andere Werbepassage zu nachhaltigen Kraftstoffen – ihre Wortwahl wurde als nicht irreführend angesehen.
Angegriffene Werbung nach neuem EU-Regelwerk unzulässig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und in der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln eine Niederlage erlitten, erhielt jedoch in der zweiten Instanz teilweise Recht.
Eine Revision ließ das OLG nicht zu, Eurowings kann beim Bundesgerichtshof aber Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Das Oberlandesgericht wies allerdings darauf hin, dass die in der Klage angegriffene Werbung angesichts eines neuen EU-Regelwerks zum «Greenwashing» ab September 2026 ohnehin unzulässig wäre – dann seien solche Werbeaussagen über zur Kompensation von Treibhausgasen ohnehin verboten. Es würde Eurowings also nichts mehr bringen, doch noch recht zu bekommen.
21 Airlines haben Selbstverpflichtung abgegeben
Den Fluggesellschaften ist klar geworden, dass sie es mit ihrer Werbung für Klimaschutz-Zahlungen als Mittel gegen das schlechte Gewissen der Passagiere übertrieben haben. Anfang November hatten sich Eurowings und 20 weitere europäische Fluggesellschaften verpflichtet, zukünftig auf vermeintlich irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit von Flügen zu verzichten.
Wie die EU-Kommission damals mitteilte, wollten die Airlines nicht mehr behaupten, «dass die Emissionen eines bestimmten Fluges durch finanzielle Beiträge der Verbraucher zu Klimaschutzprojekten oder zur Verwendung alternativer Flugkraftstoffe neutralisiert, ausgeglichen oder direkt reduziert werden könnten». Außerdem soll die Bezeichnung «nachhaltiger Flugkraftstoff» nur noch mit angemessener Klarstellung verwendet und auf vage «grüne Sprache» verzichtet werden.
Während Flügen wird die Umwelt durch Treibhausgase und weitere Emissionen stark belastet. Viele Fluggesellschaften bieten bei der Buchung eine Kompensation an – oft eine finanzielle Unterstützung eines Klimaschutzprojektes wie Aufforstung. Das von Kritikern als «Ablasshandel» bezeichnete System gilt aber nicht als richtige Kompensation, da nicht der eigene konkrete CO2-Ausstoß ausgeglichen, sondern nur allgemein zum Klimaschutz beigetragen wird. Für Flugreisende entstehe der Eindruck, sie würden klimaneutral fliegen, so die EU-Kommission vor einem Monat.








