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Urteil im Cum-Ex-Prozess gegen Bankier Olearius erwartet

Der Hamburger Bankier Christian Olearius ist eine der bekanntesten Cum-Ex-Figuren. Vor einem Dreivierteljahr nahm er erstmals auf der Anklagebank Platz, am Montag wird es wohl das letzte Mal tun.

«Der gleiche Rechtsstaat, der Olearius nun vor einem Verfahren schützt, dem er nicht mehr gewachsen ist, hätte ihn schon früher entschlossen anklagen müssen», sagt der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete und jetzige Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick.
Foto: Thomas Banneyer/dpa

Im Cum-Ex-Strafverfahren gegen den ehemaligen Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, wird heute Nachmittag ein Urteil erwartet. Das Bonner Landgericht dürfte die Einstellung des Verfahrens verkünden und dabei die angeschlagene Gesundheit des 82-Jährigen als dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit und Prozesshindernis werten.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten die Einstellung des Verfahrens beantragt, und das Gericht hatte ein medizinisches Gutachten eingeholt. Das sogenannte Einstellungsurteil wird voraussichtlich die Schuldfrage unbeantwortet lassen, und auch der erhoffte Freispruch der Verteidigung wird wahrscheinlich nicht erfolgen. Der heutige Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg hat vor Gericht seine Unschuld beteuert, und heute will er erneut Stellung beziehen – jedoch wird dies voraussichtlich keinen Einfluss mehr auf den Ausgang des Verfahrens haben.

Taterträge von 43 Millionen Euro

Vorerst bleibt ihm erspart, an den Staat 43 Millionen Euro als damalige Taterträge zahlen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, ein sogenanntes Einziehungsverfahren einzuleiten und dadurch gewissermaßen vom Strafverfahren abzukoppeln. Das Gericht lehnte dies jedoch in der vergangenen Woche ab und wies darauf hin, dass die Ankläger bisher noch nicht abgeschlossen hätten. Die Staatsanwaltschaft könnte dies später noch tun und dann ein separates Einziehungsverfahren durchführen. Dabei geht es um Geld und nicht um die Schuldfrage. Olearius müsste nicht mehr vor Gericht erscheinen.

Die Anklage beschuldigte Olearius, 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung begangen zu haben, bei denen ein Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro entstanden sein soll. Die Taten sollen im Wesentlichen von 2006 bis 2011 stattgefunden haben. Dies war die Hochphase des Cum-Ex-Geschäftsmodells, bei dem Finanzakteure Steuern erstattet bekamen, die tatsächlich nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Am Bonner Landgericht gab es seit 2020 bereits acht Schuldsprüche im Zusammenhang mit Cum-Ex, und es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren noch viele Verfahren folgen werden.

Verbindung zu Scholz

Olearius ist einer der bekanntesten Cum-Ex-Akteure. Sein Vorgehen sorgte auch in der Politik für Aufsehen. Denn aus Tagebucheinträgen ging hervor, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte, als dieser noch Erster Bürgermeister von Hamburg war.

Die genaue Bedeutung der Treffen ist unklar. Es ist jedoch Fakt, dass die Finanzbehörde daraufhin eine Steuerforderung zurückzog und die Ansprüche daraufhin nach damaliger Rechtslage verjährten. Es ist nicht bewiesen, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen den Scholz-Olearius-Treffen und der Behördenentscheidung gab. Scholz lehnt politische Einflussnahme ab, kann sich jedoch bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche auf Erinnerungslücken berufen.

Forderung aus der Zivilgesellschaft

Mit Blick auf das heute erwartete Einstellungsurteil im Verfahren gegen Olearius sagte der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete und jetzige Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick, es sei kein Skandal, wenn das Verfahren mit einem Einstellungsurteil ende. «Es gibt für solche Fälle rechtsstaatliche Regeln, die für alle gelten, auch für Olearius – und das ist auch richtig so.»

Der eigentliche Skandal sei vielmehr, dass es zu dem Strafverfahren fast nicht gekommen wäre, weil Olearius gute Beziehungen zu Regierung und Justiz in Hamburg gepflegt habe. «Wenn die Staatsanwaltschaft in Köln nicht hartnäckig geblieben wäre, hätte man Olearius vielleicht nie angeklagt.» 

Schick appellierte an die Regierungs- und Ermittlungsbehörden in Hamburg und anderswo, mit vollem Einsatz gegen Cum-Ex-Vergehen vorzugehen. «Der gleiche Rechtsstaat, der Olearius nun vor einem Verfahren schützt, dem er nicht mehr gewachsen ist, hätte ihn schon früher entschlossen anklagen müssen.»

dpa