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US-Gericht stoppt Zerschlagung von Google

Richter verbietet exklusive Vereinbarungen, Google muss Daten teilen, Aktien steigen.

Die US-Regierung wollte eine Trennung vom Webbrowser Chrome durchsetzen. (Archivbild)
Foto: Andrej Sokolow/dpa

Die US-Regierung ist vor Gericht in Washington mit dem Anliegen gescheitert, Google aufzuspalten. Richter Amit Mehta entschied, dass der Internet-Gigant nicht dazu gezwungen werden sollte, sich von dem Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Er schrieb, dass die Regierung mit ihren Forderungen zu weit gegangen sei.

Der Richter untersagte Google in seinem 230 Seiten langen Urteil exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini.

Der Konzern wird jedoch weiterhin in der Lage sein, andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla zu bezahlen, damit sie seine Dienste weiterhin vorinstallieren.

Nach Angaben aus dem Prozess erhielt Apple Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine wichtige Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer mittlerweile explizit nach ihrer bevorzugten Suchmaschine gefragt. Ein solcher Auswahlzwang für die USA wurde vom Richter abgelehnt.

Google wird auch einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Wettbewerbern teilen müssen.

Aktie steigt

Das Urteil wurde an der Börse als Erfolg für Google betrachtet: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch das Papier von Apple legte um drei Prozent zu.

Vor einem Jahr wurde vor Gericht festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat und es mit unlauteren Mitteln verteidigte. Der Folgeprozess in Washington befasst sich ab Montag mit den Konsequenzen.

Google sprach schon vorab von Berufung

Die Entscheidung könnte auch nur ein Zwischenschritt sein: Google hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste jedoch zunächst die Entscheidung über die Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopol-Prozess anfechten zu können.

dpa