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Stromkosten-Entlastung: Nicht alle Haushalte profitieren

Verbraucherzentralen warnen vor regionalen Unterschieden – Bundeszuschuss senkt Strompreis im Schnitt um 1,6 Cent pro kWh.

Bei wem kommt die geplante Strompreis-Entlastung an? (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Verbraucherschützer warnen davor, dass nicht alle Haushalte von der geplanten Entlastung der Bundesregierung bei den Stromkosten profitieren. «Je nach Region werden Stromkosten-Entlastungen bei einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern voraussichtlich kaum ankommen», sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands. Aus Sicht des Stadtwerkeverbands VKU drohen mittelständische Unternehmen und private Haushalte in vielen Regionen leer auszugehen. 

Das ist geplant

Für das Jahr 2026 ist geplant, dass der Bund einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Deckung der Übertragungsnetzkosten bereitstellt. Dies soll dazu dienen, die Belastung der Stromkunden durch die Netzentgelte zu verringern, so eine Quelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde zur internen Abstimmung in der Regierung eingebracht.

Die Netzentgelte als Teil des Strompreises, mit denen unter anderem der kostspielige Ausbau der Stromnetze finanziert wird, sind merklich angestiegen. Die Entgelte entstehen durch die Nutzung des Stromübertragungsnetzes. Diese werden anschließend von den Energieversorgern auf die Verbraucher umgelegt. Es gibt jedoch erhebliche regionale Unterschiede. Dies hängt hauptsächlich davon ab, wie weit der Ausbau der erneuerbaren Energien in der jeweiligen Region fortgeschritten ist.

Auswirkungen

Laut Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird der Strompreis für Haushalte im Bundesdurchschnitt durch den Bundeszuschuss um etwa 1,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gesenkt. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh spart somit ungefähr 64 Euro – jedoch wird die Entlastung der Strompreise über die Übertragungsnetzentgelte nicht überall in Deutschland weitergegeben.

«Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Entlastung an als in Netzgebieten, in denen eine geringere Stromerzeugung anfällt», so Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. Und: die Energieversorger seien nicht verpflichtet, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten direkt an die Haushalte weiterzugeben.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor einem Monat der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten gesagt: «Meine klare Erwartung an die Branche ist: Die Entlastungen müssen beim Kunden ankommen.» 

Verbände schlagen anderen Weg vor

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sprach sich für dafür aus, die Hälfte des Zuschusses von 6,5 Milliarden Euro in netzbezogene Umlagen fließen zu lassen, zum Beispiel in die Offshore-Netzumlage. «So würden alle entlastet: Großverbraucher in der Industrie, mittelständische Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser und private Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine hälftige Aufteilung sorgt für eine gerechtere Entlastung und ist schnell und einfach umsetzbar.»

Die Offshore-Netzumlage ist ein zusätzlicher Bestandteil des Strompreises. Durch diese Umlage werden unter anderem die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks finanziert. Auch die Verbraucherschützer haben die Bundesregierung aufgefordert, die Strompreis-Umlagen lieber zu senken. Dadurch würden private Haushalte deutlich mehr profitieren.

dpa