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Verbot von Subunternehmern in Paketbranche umstritten

Subunternehmen in der Paketbranche haben keinen guten Ruf. Gewerkschafter berichten von miesen Arbeitsbedingungen, Zöllner machen Razzien. Nun wird der Ruf lauter, gesetzlich einzuschreiten.

Die Koalition ist sich nicht einig über ein Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Mit der Reform des veralteten Postgesetzes werden Forderungen lauter, den umstrittenen Einsatz von Subunternehmern zu begrenzen oder ganz zu unterbinden. Nachdem sich der Bundesrat Anfang Februar mehrheitlich für ein Verbot von Paket-Subunternehmen ausgesprochen hatte, die nicht tarifgebunden sind, bekräftigte der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere Verdi-Chef Frank Bsirske nun seine Forderung nach gesetzlichen Verschärfungen, um der «Ausbeutung» von Paketboten einen Riegel vorzuschieben.

Er befürwortet ein Verbot für Sub-Sub- und Sub-Sub-Subunternehmen – das heißt, ein Verbot der erneuten Weitergabe von Aufträgen an andere Firmen. Der Handelsverband Deutschland warnt vor den negativen Auswirkungen einer solchen Regelung.

Bsirske sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass Tausende Subunternehmen heute für große Paketdienstleister tätig seien, oft in undurchschaubaren Sub-Sub-Unternehmerketten. Beschäftigte, häufig aus Osteuropa, hätten oft Verträge mit zwei Firmen, beispielsweise für die Verladung und die Zustellung. Es gebe häufig Missstände wie 14-Stunden-Tage, Dumpinglöhne und das Schlafen in Transportfahrzeugen. Mittelständler der Branche mit ordnungsgemäßen Arbeitsbedingungen seien die Leidtragenden. Auch dem Zoll seien die Missstände bekannt. Im vergangenen Herbst führte er eine bundesweite Razzia mit 3100 Beamten durch und deckte dabei Rechtsverstöße auf.

«Fortsetzung von Rechtsbruch droht»

Der Bundesrat hat Anfang Februar ein Verbot von Fremdpersonal bei der Sortierung, Verladung und Auslieferung sowie von Werkverträgen und Nachunternehmerketten gefordert. Subunternehmen, die tarifgebunden sind, dürfen jedoch weiterhin tätig sein.

Die Bundesregierung sieht es anders als die Länderkammer. Aus Sicht der Regierung reichen die vorgesehenen Überprüfungen der Unternehmen aus, wie aus einer Gegenäußerung der Regierung auf die Länderforderungen hervorgeht. Bsirske wandte ein: Die Behörden könnten die mobil tätigen Beschäftigten in der unübersichtlichen Branche kaum kontrollieren. «Es droht eine Fortsetzung des systematischen Rechtsbruchs», warnte er. Deshalb sollte nur noch ein Subunternehmen erlaubt sein und keine Subunternehmerketten. 

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff teilt diese Ansicht. Er befürwortet sogar ein generelles Verbot von Subunternehmen in der Branche. Allerdings stören ihn besonders die Subunternehmerketten – ihre Beseitigung hat für ihn oberste Priorität.

FDP warnt vor «Gift für den Wettbewerb»

Vom Koalitionspartner FDP kommt Widerspruch. «Ein Verbot von Subunternehmen wäre Gift für den Wettbewerb in der Paketbranche», sagte Reinhard Houben. Besonders die Wettbewerber von DHL sind demnach auf den Einsatz dieser Firmen angewiesen. Außerdem hält der FDP-Bundestagsabgeordnete die Annahme für «schlichtweg falsch», «dass die Arbeitsbedingungen im Paketmarkt flächendeckend schlecht sind und Arbeitsschutzstandards strukturell unterlaufen werden». 

Schwarze Schafe müssten wirksam aussortiert werden, sagte Houben. «Dies regelt die Gesetzesnovelle mit den engen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen, um sich überhaupt als Anbieter von Postdienstleistungen registrieren zu können.» Auch der Einsatz von Sub-Sub-Unternehmern sei in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll. Daher sei schon 2019 im Paketboten-Schutz-Gesetz eine Nachunternehmerhaftung eingeführt worden. 

Der Paketverband Biek, der für die Konkurrenz des Marktführers DHL spricht, hält Vertragspartnerschaften für «unverzichtbar für die Paketbranche». «Die unternehmerische Kreativität Tausender Vertragspartner trägt dazu bei, dass Arbeitsplätze geschaffen werden und die Branche mit ihrer Wertschöpfung einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft leistet», heißt es in einer Stellungnahme des Biek. 

DHL, der Marktführer, lässt nur etwa zwei Prozent seiner Paketmenge von Subunternehmern befördern und spricht sich gegen ein Verbot von Sub-Subunternehmen aus. Laut eigenen Angaben hat der Bonner Konzern solche Vertragskonstruktionen gar nicht abgeschlossen.

Kritik vom Handelsverband 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) wertete die Forderungen nach schärferen Vorschriften kritisch. «Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsbedingungen», sagte HDE-Geschäftsführer Steven Haarke. Es gebe schon heute eine eigenständige Gesetzgebung und spezialisierte Aufsichtsbehörden dafür. Sollten die Vorschriften im Postgesetz trotzdem verschärft werden, drohten Marktaustritte von kleinen und mittelständischen Unternehmen. 

Offen ist zudem noch die Frage, ob man bei Paketen, die mehr als 20 Kilo wiegen, künftig zwei Zusteller braucht. Laut Regierungsvorschlag reichen technische Hilfsmittel aus, der Bundesrat ist für eine Zwei-Zusteller-Pflicht. Auch dieser Punkt sorgt beim HDE für Unbehagen. Die Bundesratshaltung «schießt weit über das Ziel hinaus und ist nicht sachgerecht», sagt Haarke. Der überwiegende Teil der Pakete im Paketmarkt wiege weniger als fünf Kilogramm.

Bundestagsdebatte zur Gesetzesreform

Am Mittwochabend findet im Bundestagsplenum eine Debatte über die geplante Gesetzesreform statt, die bis zum Frühjahr verabschiedet sein soll. Einige Veränderungen werden die Bürger bald spüren: Die Deutsche Post soll mehr Zeit erhalten, um ihre Kosten zu reduzieren. Dieser zentrale Aspekt der Reform ist weitgehend unumstritten. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ist es nicht mehr so entscheidend, dass Briefe schnell zugestellt werden, sondern dass sie zuverlässig den Empfänger erreichen – diese Einschätzung ist in der Politik weitgehend einig.

dpa