Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Verbraucherschützer klagen gegen ExtraEnergie: Viele Haushalte könnten profitieren

Zehntausende Energiekunden können sich an einer Musterfeststellungsklage gegen ExtraEnergie beteiligen. Verbraucherschützer kritisieren die rechtswidrigen Preiserhöhungen und fordern Schadensersatz. Betroffene haben nur bis Montag Zeit, sich im Klageregister einzutragen.

Artikel hören

Chance auf Schadensersatz für Zehntausende Energiekunden
KI-generiert

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm könnte für zahlreiche Verbraucher in Deutschland von Bedeutung sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat rechtliche Schritte gegen den Energieanbieter ExtraEnergie eingeleitet.

ExtraEnergie, unter anderem bekannt durch die Marken ExtraGas, PrioStrom und HitEnergie, erhöhte im Sommer 2022 während der Energiekrise die Preise für Bestandskunden, obwohl diese bestehende Verträge hatten. Der vzbv berichtet, dass die Preisanpassungen teilweise über 200 Prozent betrugen, was bei vielen Verbrauchern zu finanziellen Nachteilen in fünfstelliger Höhe geführt hat.

Beteiligung an der Klage noch möglich

Der vzbv sieht die Preiserhöhungen als rechtswidrig an und hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Dies gibt den betroffenen Verbrauchern die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Schätzungen zufolge könnten mehr als 100.000 Haushalte bundesweit betroffen sein.

Die Teilnehmer müssen sich bis spätestens kommenden Montag ins Klageregister eintragen, um an der Klage teilnehmen zu können. Dies ist auf der Website des Bundesamtes für Justiz online und kostenfrei möglich. Betroffene benötigen lediglich einige persönliche Informationen, um ihren Anspruch geltend zu machen. Der vzbv stellt dafür vorbereitete Textbausteine im Klage-Check zur Verfügung.

Verfahren und mögliche Entschädigung

Das Oberlandesgericht Hamm wird voraussichtlich Anfang Oktober sein Urteil verkünden. Im Falle eines Urteils zugunsten der Verbraucherschützer müssen die betroffenen Verbraucher ihren individuellen Schaden bei ExtraEnergie geltend machen, also den Betrag, den sie aufgrund der Preiserhöhung zu viel bezahlt haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einforderung der Entschädigung erst nach Rechtskraft des Urteils möglich ist. Der vzbv wird dann zusätzliche Hinweise geben, wie die Verbraucher weiter verfahren sollten. Nur diejenigen, die sich im Klageregister eingetragen haben, können ihren Anspruch geltend machen.


Quellen: tagesschau

TS