Neues Auto, neue Küche: Konsumieren auf Pump ist gefragt. Doch wie behält man den Überblick über seine Finanzen? Verbraucherschützer sehen den Gesetzgeber in der Pflicht.
Verbraucherschützer: Mehr Schutz vor Überschuldung

«Buy Now – Pay Later» – Jetzt kaufen, später bezahlen. Einkaufen auf Pump ist beliebt, Tendenz steigend. Doch immer wieder überschätzen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre finanziellen Möglichkeiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher, die Menschen schon im Prozess der Kreditvergabe besser vor möglicher Überschuldung zu schützen und legt Vorschläge vor, wie die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden könnte.
In einer Umfrage für den vzbv gab knapp jeder Fünfte (19 Prozent) der 1000 Befragten an, Schwierigkeiten bei der Tilgung von Krediten aufgrund der allgemein gestiegenen Preise zu haben. In der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen waren es sogar fast jeder Dritte (31 Prozent).
«Kredite können Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Vorhaben wie einen Auto- oder Küchenkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wir beobachten jedoch, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden», sagte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv.
Verschuldungsfalle Ratenkredit
Heute kaufen, morgen bezahlen – aus Sicht vieler Verbraucher ein verlockendes Angebot, zumal die Finanzierung oft zum Nulltarif angepriesen wird. Der vzbv stellt fest: «Besonders das Aufkommen neuer Kreditformen wie Buy-Now-Pay-Later, die eine schnelle Finanzierung von Waren im Online-Handel ermöglichen, schaffen neue Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher, die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu überschätzen.»
Daten der Auskunftei Schufa zufolge ist die Zahl neu abgeschlossener Ratenkreditverträge in Deutschland im Jahr 2022 «rasant» gestiegen: um 30 Prozent zum Vorjahr auf gut 9,1 Millionen Abschlüsse. Etwa 3,8 Millionen der neuen Verträge waren demnach Kleinkredite unter 1000 Euro. In fast 98 Prozent der Fälle werden Ratenkredite vertragsgemäß getilgt. Dennoch warnte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder: «Auch die Rückzahlung von vielen kleinen Krediten kann schnell zu finanzieller Überlastung führen.»
Mehr Schutz bei Minikrediten
In Deutschland muss man in der Regel eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchlaufen, um einen Kredit aufzunehmen. Oftmals ist ein Bonitätsauskunft einer Auskunftei – wie der Schufa – Teil davon. Diese Prüfung dient dazu, Banken und Sparkassen darüber zu informieren, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlt. Bislang sind kleine und kurzfristige Kredite bis 200 Euro von einer solchen Prüfung ausgenommen – noch.
Denn die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 30. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, sieht vor, auch bei der Vergabe solcher Kredite eine Prüfung voranzustellen. Wer sich Geld bei der Bank leiht, soll künftig verständlicher informiert werden, was das kostet. Ziel ist, vor allem Haushalte mit geringem Einkommen vor zu hohen Schulden zu bewahren. Bis 20. November 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.
Verbraucherschützer: Chancen neuer EU-Vorgaben nutzen
Wie die Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden könnte, dafür hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) Vorschläge erarbeitet. Die Chance sei, «die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Verbraucherkrediten langfristig zu verbessern», argumentiert der vzbv.
Der vzbv fordert gesetzlich festzulegen, um Verbraucher vor Überschuldung zu schützen, unter anderem folgende Punkte:
– Bevor ein Kreditvertrag unterschrieben wird, sollen Banken verpflichtet werden, Einkommen und regelmäßige Ausgaben von Verbrauchern zu prüfen – auch bei Minikrediten. «Gerade bei Krediten mit geringem Betrag oder kurzer Laufzeit, muss von einem besonders hohen Überschuldungsrisiko ausgegangen werden, weshalb insbesondere die Verpflichtungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt werden sollten», mahnt der vzbv.
– Wenn Verbraucher Probleme bei der Rückzahlung haben, sollten Kreditgeber dazu verpflichtet werden, ihren Kunden flexible Konditionen anzubieten, bevor ihr Vertrag gekündigt wird: zum Beispiel eine Reduzierung der Raten oder eine Stundung.
Um Überschuldungsschutz und Datenschutz gleichermaßen zu berücksichtigen, schlägt das Gutachten vor, die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung durch ein strenges Verarbeitungsverbot von sensiblen Verbraucherdaten zu ergänzen. Die vzbv-Expertin Mohn erläutert: «Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss so gestaltet werden, dass bei jeder Art von Verbraucherkrediten das individuelle Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben geprüft werden, ohne dabei sensible Verbraucherinformationen zu verarbeiten.»








