Klage gegen DB Fernverkehr eingereicht, Entscheidung könnte Tausende Bahncard-Abos beeinflussen und Rechtssicherheit schaffen.
Verbraucherschützer klagen gegen Deutsche Bahn wegen unzulässiger Kündigungsfrist für Bahncards
Verbraucherschützer haben die Deutsche Bahn verklagt, da sie die Kündigungsfrist für Bahncards als unzulässig betrachten. Das Unternehmen verstößt somit gegen ein Gesetz, das Verbrauchern eigentlich ermöglichen soll, leichter aus langfristigen Verträgen auszusteigen, sagte Dirk Weinsheimer, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. Genauer gesagt darf eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen. Außerdem muss diese innerhalb von vier Wochen kündbar sein und nicht erst am Ende der einjährigen Laufzeit.
Auswirkungen auf Tausende Bahncard-Abos
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage gegen die DB Fernverkehr. Ein mündlicher Verhandlungstermin ist für den Juni angesetzt. «Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf Tausende Bahncard-Abos haben», sagte Weinsheimer. Wer etwa inzwischen das Deutschlandticket nutze und merke, dass er keine Fernfahrten mehr brauche, könne sehr interessiert daran sein, seine Bahncard zu kündigen. Jetzt solle Rechtssicherheit geschaffen werden – im Zweifel auch am Bundesgerichtshof. Die Bahn äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Fall.
Früher war es möglich, eine Probe-Bahncard bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit zu kündigen. Jetzt wurde diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Laut Weinsheimer ist dies jedoch nicht rechtssicher. Wenn Verbraucher nicht rechtzeitig kündigen, wird das Probeabo zu einer normalen Bahncard. Diese kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer entsteht hierbei jedoch ein Anschlussvertrag, der gemäß dem Gesetz monatlich kündbar sein müsste.
Kündigung jetzt möglich – aber mit Risiko
Weinsheimer sagte, dass die Betroffenen bereits jetzt pro forma kündigen könnten. Es ist wahrscheinlich, dass die Kündigung abgelehnt wird. Wenn man seine Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr nutzt, könnte man jedoch möglicherweise Erstattungsansprüche haben. Dies ist jedoch rechtlich kompliziert. Es wird nicht empfohlen, die Zahlungen für die Bahncard sofort einzustellen.
Konkret geht es um ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz. Demnach können Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. «Die Bahn ist der Meinung, dass das für die Bahncard nicht gilt», sagte Weinsheimer. Im Grunde argumentiere der Konzern, dass seine Beförderungsbedingungen behördlich geprüft seien. Das sei aber kein Indiz dafür, dass sie korrekt seien.
Außerdem habe der BGH vor über zehn Jahren festgestellt, dass es sich bei der Bahncard um einen Rabattvertrag und kein Dauerschuldverhältnis handele, auf die das Gesetz eigentlich abziele. Die BGH-Entscheidung sei aber vor dem Gesetz ergangen, erklärt Weinsheimer. «Wir glauben, dass die Intention des Gesetzgebers bei der Bahncard trotzdem greift.»