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Verbraucherschützer gehen gegen Handgepäck-Gebühr vor

Wer auf Billigflügen größeres Handgepäck mitnehmen möchte, muss oft draufzahlen. Fluggäste werden dadurch ausgenutzt, sagen Verbraucherschutzgruppen – und fordern die EU-Kommission zur Tat auf.

Konkret richtet sich die Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften. (Foto Illustration)
Foto: Christophe Gateau/dpa

Verbraucherschutzgruppen haben eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, da auf vielen Flügen ab einer bestimmten Größe für Handgepäck eine zusätzliche Gebühr anfällt. Laut dem europäischen Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in Brüssel würden die Fluggesellschaften ihre Kunden mit dieser Praxis ausbeuten.

Auch die Mitgliedsorganisationen reichten entsprechende Beschwerden bei ihren jeweiligen Behörden ein. In Deutschland ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beteiligt. Die EU-weite Beschwerde richtet sich konkret gegen sieben Fluggesellschaften, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

EU-Gericht: Angemessenes Handgepäck muss gratis sein

Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Dieser kippte zwar ein spanisches Gesetz, das sogar Aufgabegepäck zum festen Bestandteil eines Tickets erklären sollte – für Handgepäck dürfe aber keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es «angemessene Vorgaben» zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist im EU-Recht bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Reisende würden genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitnehmen wollen – genug Sachen für einen Rollkoffer, sagte der Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna. «Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen.» 

Die Passagiere würden ihr Handgepäck selbst transportieren und dafür verantwortlich sein. Im Gegensatz zum Aufgabegepäck, für das die Airlines am Flughafen die Kosten tragen und während des Fluges die Verantwortung übernehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten für Handgepäck. Daher wäre eine zusätzliche Gebühr nicht angemessen.

Ryanair: Vorschrift würde Ticketpreise erhöhen

Ryanair wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion klar zurück. Dass nur eine kleine Tasche im Ticketpreis inbegriffen ist, sei mit dem EU-Recht vereinbar und durch das Gerichtsurteil gedeckt. Den Kundinnen und Kunden gebe Ryanair die Wahl, ob sie ein größeres Handgepäckstück benötigten – dies zur Vorschrift zu machen, würde «die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen», teilte die irische Fluggesellschaft mit.

Verbraucherschützer fordern klare Regeln auf EU-Ebene 

Beuc möchte mit der Beschwerde erreichen, dass die EU-Kommission die Unternehmen entweder mit einer Geldstrafe belegt oder sie dazu zwingt, auf die zusätzlichen Gebühren zu verzichten. Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, forderten die Verbraucherschützer klare Regeln auf EU-Ebene. Es sollte festgelegt werden, ab welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket unbedingt enthalten muss.

Eine geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die «perfekte Gelegenheit», sagte Reyna. Das EU-Parlament beauftragte die Kommission bereits 2023, genaue Regeln festzulegen – diese verwies die Aufforderung an die Fluggesellschaften, die untereinander bislang keine geeinten Gepäckregeln vereinbarten.

dpa