Nach dem Willen des Meta-Konzerns sollen Nutzer von Facebook, Instagram und Threads ihre Inhalte für das Training von KI-Modellen zur Verfügung stellen. Verbraucherschützer wollen das verhindern.
Verbraucherzentrale mahnt Meta wegen KI-Training ab

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta eingereicht, um zu verhindern, dass das Unternehmen ungefragt Inhalte seiner Nutzer für das Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Tochtergesellschaft Meta Platforms Ireland Ltd. wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Meta hat in den vergangenen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads angeschrieben, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. «Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten», heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen stören sich daran, dass die Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn die mit dem KI-Training auf der Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind. «Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzer-freundlich.»
Die Kritik bezieht sich auch darauf, dass Facebook nun standardmäßig eine umfassendere Analyse der privaten Fotobibliothek durchführt: Nutzerinnen und Nutzer der Facebook-App erhalten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus ihrem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen – das KI-Training und die Foto-Analyse – gegen Datenschutzrechte der User.
Meta sieht keinen Verstoß
Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. In der Mail an die Nutzer heißt es: «Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.»
Die Verbraucherschützer können dieser Auslegung des Datenschutzrechts nicht zustimmen. «Meta macht es sich hier zu einfach», erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Nutzung persönlicher Daten für das Training künstlicher Intelligenz sollte nicht ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgen.
«Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein.» Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.
Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat das Unternehmen bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn Meta die Frist ungenutzt verstreichen lässt, können die Verbraucherschützer den Klageweg beschreiten.








