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Verbraucher siegen gegen Eventim im Ticketstreit

Verbraucher können einen 20-Euro-Gutschein einfordern, um Ansprüche abzugelten. Musterfeststellungsklage endet ohne generellen Anspruch auf Erstattung.

CTS Eventim stellt über ein Onlineportal Gutscheine bereit. (Archivbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter CTS Eventim haben im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen einen Vergleich erreicht. Das Musterfeststellungsverfahren wurde von beiden Seiten bestätigt. Ein Thema waren unter anderem Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie.

Verbraucher, die im Klageregister eingetragen sind, haben die Möglichkeit, bei Eventim einen 20-Euro-Gutschein zu erhalten. Dieser Gutschein ist über ein Onlineportal verfügbar. CTS Eventim gab auf der Website bekannt, dass mit dem Gutschein alle Ansprüche der Verbraucher erfüllt seien.

Mehr als 5.000 Verbraucher hatten sich laut Verbraucherzentrale der Musterfeststellungsklage – umgangssprachlich Sammelklage – angeschlossen. «Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt», teilte die Verbraucherzentrale aus Berlin mit. 

Laut einer älteren Mitteilung hatte die Verbraucherzentrale im Dezember 2022 die Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Die Verbraucherberatungsstelle beschuldigte Eventim, in einigen Fällen Ticketzahlungen nach abgesagten Veranstaltungen teilweise einbehalten zu haben. Eventim bestritt die Klage als unbegründet.

Musterfeststellungsklagen sind 2018 eingeführt worden 

Musterfeststellungsklagen, die beispielsweise im VW-Abgasskandal bekannt sind, wurden im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt. Sie erlauben es Verbraucherverbänden, im Namen der Geschädigten zu klagen. Im Falle eines erfolgreichen Verfahrens können Verbraucher das Urteil nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Verbraucher müssen in der Praxis nicht immer erneut klagen, zum Beispiel, wenn es zu einem Vergleich kommt.

dpa