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Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet eröffnet

Seit kurzem hat die EU neue Waffen im Kampf gegen die Macht von Tech-Konzernen. Nun zeigt die EU-Kommission, dass sie bereit ist, diese einzusetzen. Gezielt wird auf US-Konzernriesen.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Apple, die Google-Mutter Alphabet sowie Facebooks Mutterkonzern Meta eingeleitet. Es wird untersucht, ob die Unternehmen gegen EU-Regeln verstoßen haben, wie die Kommission mitteilte.

Die Plattformen müssten die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.

Brüsseler Behörde hat Zweifel

Zusätzlich müssen die großen Online-Plattformen den App-Entwicklern ermöglichen, Verbraucher auf Angebote außerhalb ihrer eigenen App Stores zu lenken – und das kostenlos. Die Brüsseler Behörde zweifelt daran, ob Alphabet und Apple dies vollständig einhalten. Es wird ihnen vorgeworfen, die Entwicklermöglichkeiten einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren erheben.

Die Kommission plant auch zu prüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Option haben, ihre Standardeinstellungen leicht zu ändern, um beispielsweise einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine zu verwenden.

Gesetz über digitale Märkte

Seit Anfang März müssen Unternehmen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) befolgen. Es zielt darauf ab, mehr Wettbewerb in digitalen Diensten zu schaffen und neuen Wettbewerbern bessere Chancen zu bieten. Die Grundannahme ist, dass einige große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition festigen können. Der DMA soll dies durch Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Die Kommission hat bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen identifiziert. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Kommission beabsichtigt, das am Montag eingeleitete Verfahren innerhalb eines Jahres abzuschließen. Abhängig von den Untersuchungsergebnissen müssen die betroffenen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belegt werden. Bei wiederholtem Verstoß sind sogar 20 Prozent möglich.

dpa