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Neues Gewichtslimit für Fahrradanhänger geplant

Anpassungen der Vorschriften sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und auf wissenschaftlichen Untersuchungen beruhen.

Fahrradanhänger sollen künftig in der Regel maximal 50 Kilogramm wiegen dürfen. (Archivbild)
Foto: Carsten Koall/dpa

Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant ein Gewichtslimit für Fahrradanhänger. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, dass die höchstzulässige Gesamtmasse von einem hinter einem Fahrrad mitgeführten ungebremsten Fahrradanhänger grundsätzlich auf 50 Kilogramm begrenzt werden soll. Zuvor hatte der «Spiegel» darüber berichtet.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrer und alle Beteiligten zu verbessern, sollen die Vorschriften für das Mitführen von ungebremsten Fahrradanhängern angepasst werden – das sind Anhänger ohne eigene Bremssysteme. Die geplanten Änderungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung basieren auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen, so der Sprecher. Die maximale Gesamtmasse soll laut Sprecher 60 Kilogramm betragen können, wenn die Verbindungseinrichtung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrads angebracht ist.

Es gilt eine längere Übergangsfrist

Die Anforderungen sollten für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger und mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der Neufassung der entsprechenden Verordnung gelten. Hersteller von Fahrradanhängern könnten die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Selbstzertifizierung bestätigen.

Der Fahrradclub ADFC erklärte laut «Spiegel», er setze sich dafür ein, dass das zulässige Gesamtgewicht ungebremster Anhänger nicht zu niedrig angesetzt werde.

“Der Eiffelturm wurde am 31. März 1889 eröffnet. Er war das höchste Bauwerk der Welt, bis das Chrysler Building in New York City gebaut wurde.”

dpa