Die Länder wollen nach Überschwemmungen keine Milliardenhilfen zahlen. Die Versicherer wollen nicht für politischen Leichtsinn aufkommen, der Bauen in Flutgebieten erlaubt. Ist ein Kompromiss möglich?
Versicherer wollen flutgefährdete Gebäude besser absichern

Die deutschen Versicherer planen, den Versicherungsschutz für hochwassergefährdete Gebäude in Deutschland zu verbessern, während sie gleichzeitig eine Versicherungspflicht gegen Überschwemmungen vermeiden möchten. Der Branchenverband GDV stellte am Mittwoch ein Konzept vor, um die mehr als 400.000 gefährdeten Häuser zu versichern. Hausbesitzer sollen jedoch die Möglichkeit haben, dies abzulehnen. Die Versicherer präsentierten ihren Vorschlag einen Tag vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), bei der das Thema ebenfalls diskutiert wird.
Druck aus den Ländern
Der GDV reagiert auf politischen Druck aus den Ländern, die die Milliardenkosten nach Überschwemmungen nicht mehr tragen wollen. Die Versicherer wehren sich gegen die geforderte Pflichtversicherung, da diese die Kosten für Hausbesitzer und Mieter erhöhen würde. Dies würde auch Bewohner hochwassersicherer Wohnungen betreffen, da sie dann für Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten mit höheren Beiträgen aufkommen müssten.
Staat soll bei Großkatastrophen ab 30 Milliarden Euro einspringen
Normale Gebäudeversicherungen ohne Elementarschutz decken solche Risiken nicht ab. Bisher sind nur etwa 57 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert, wie GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagte. Ziel ist nun eine Quote nahe 100 Prozent.
Der Kern des GDV-Konzepts ist ein neuer Rückversicherer namens Elementar Re. Erstversicherer wie Allianz, Generali oder Axa könnten demnach die Risiken sonst kaum versicherbarer Häuser an Elementar Re abgeben. Zusammen mit einem Sicherungsfonds der Branche soll Elementar Re Ereignisse mit versicherten Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro abdecken. Erst bei noch größeren Katastrophen soll dann der Staat einspringen.
Der Vorschlag des GDV besagt, dass der Elementarschutz sowohl bei neuen als auch bestehenden Gebäudeversicherungsverträgen angeboten werden sollte. Die Kunden dürfen sich gegen den Elementarschutz entscheiden, müssen dann jedoch auch auf staatliche Hilfe verzichten.
Bauland im Überschwemmungsgebiet keine Ausnahme
Hintergrund: Einerseits möchten die Länder keine Hilfen mehr nach Überschwemmungen zahlen. Andererseits haben die Kommunen in vielen Bundesländern in den letzten Jahren und Jahrzehnten Bauland in gefährdeten Gebieten nahe am Wasser ausgewiesen, wo Überschwemmungen nur eine Frage der Zeit sind. Einige Versicherer weigern sich bisher, stark gefährdete Gebäude in der Nähe von überfluteten Flüssen und Bächen überhaupt zu versichern, da hohe Überschwemmungsschäden praktisch garantiert sind.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, dass die Elementarversicherung künftig allen Hausbesitzern angeboten werden solle, mit Prüfung einer Abwahlmöglichkeit für die Eigentümer. Zur Befürwortung eines Bauverbotes in Hochwassergebieten konnten sich die Regierungsparteien nicht durchringen. «Wir prüfen, wie die Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besondersschadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können», heißt es im Koalitionsvertrag lediglich. Allerdings könnten Kommunen künftig unter Umständen dennoch teure Konsequenzen drohen, wenn sie leichtsinnig planen. Union und SPD wollen nämlich die Staatshaftungsregeln «konkretisieren».








