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Neues Pkw-Label ab Mai: Transparenz bei Verbrauch und Emissionen steigt

Verbraucher erhalten umfangreichere Informationen über potenzielle Neuwagen, um bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen und effiziente Fahrzeuge zu wählen.

Verbraucher sollen beim Autokauf mit einem neuen Pkw-Label künftig unter anderem besser über den Verbrauch und die Emissionen ihres potenziellen Neuwagens informiert werden.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Mehr Transparenz soll es bringen und damit auch zu bewussteren Kaufentscheidungen führen: Ein neues Pkw-Label soll ab Mittwoch potenzielle Käufer von Neuwagen unter anderem genauer über den Verbrauch und die Emissionen des Fahrzeugs informieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde bereits im Februar die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw angepasst. Die Regelungen zu dem Label werden ab Mai verpflichtend. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was ist das für ein Label und wo finde ich es?

Laut Bundeswirtschaftsministerium ist das Label ein Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben, der beim Verkauf eines Neuwagens direkt am ausgestellten Fahrzeug angebracht sein muss. Wenn das Auto über das Internet bestellt wird, müssen die Informationen entsprechend angegeben werden.

Was bringt mir das Label beim Autokauf?

Idealerweise soll das Label einen verbesserten Überblick über den Verbrauch und die Emissionen des möglichen neuen Fahrzeugs bieten. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen Verbraucher durch die detaillierteren Angaben besser informiert werden.

Gab es so ein Label auch schon vorher?

Ja, das ist richtig. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch im Autohaus seit Langem eine Kennzeichnung für Pkw, die anzeigt, wie viel Sprit ein Auto verbraucht – oder im Falle eines E-Autos Strom – und wie viel CO2 es ausstößt. Dies wurde bisher durch farbige Balken von Grün bis Rot dargestellt, um Fahrzeuge miteinander vergleichen zu können. Allerdings wurde das bisherige System kritisiert. Der ADAC hat bemängelt, dass die Einstufung auf Basis des Fahrzeugleergewichts schwere Pkw bevorzugt. Verbrauchsarme Kleinwagen wurden oft mit Rot gekennzeichnet, während große Pkw mit hohem Verbrauch mit Grün gekennzeichnet wurden. Das führte zu Verwirrung und eine Korrektur der Verordnung war unumgänglich.

Was ist anders als bisher?

Mehrere Änderungen wurden vorgenommen. Unter anderem werden Angaben zum Energieverbrauch und den CO2-Emissionen jetzt auf Basis des WLTP-Prüfverfahrens gemacht, um realistischere Werte zu liefern. Das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Eine neue Klassifizierung soll sicherstellen, dass große und schwere Autos nicht aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingestuft werden können als leichtere Fahrzeuge mit ähnlich hohen Emissionen. Darüber hinaus wird für jede Antriebsart ein eigenes Label eingeführt.

Laut dem Ministerium gibt es bei Plug-in-Hybriden eine doppelte Kennzeichnung auf dem Label: Die Klasseneinstufung im Mischbetrieb wird angegeben, sowie die CO2-Klasse beim reinen Verbrennerbetrieb. Dadurch sollen Verbraucher die Energieeffizienz auch bei entladener Batterie einschätzen können.

Weitere Angaben zum Energieverbrauch sind neu, beispielsweise für vier verschiedene Fahrtmodi: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Dies soll Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung ermöglichen. Für vollelektrische Autos und Plug-in-Hybride werden außerdem der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben. Das Pkw-Label informiert zudem über die möglichen CO2-Kosten in den nächsten zehn Jahren bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern.

Was ist das Ziel des reformierten Labels?

Ziel der Novelle und damit auch des reformierten Labels ist es laut Wirtschaftsministerium, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Entscheidung für einen Pkw-Neuwagenkauf «in voller Sachkenntnis» treffen können und sich für möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entscheiden. Für Pkw-Hersteller solle die Reform weitere Anreize geben, möglichst effiziente Pkw zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dies sei ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und emissionsärmeren Verkehrssektor. Dieser ist ein Sorgenkind beim Klimaschutz – gesetzliche Vorgaben wurden auch im vergangenen Jahr verfehlt.

Wer überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden?

Gemäß dem Bundeswirtschaftsministerium sind die sogenannten Marktüberwachungsbehörden der Länder verantwortlich für die Überprüfung, ob die Vorgaben der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw eingehalten werden. Dies umfasst auch die Bestimmungen zum Pkw-Label. Werden diese nicht eingehalten, können Hersteller oder Händler eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit einem Bußgeld belegt werden.

Was bedeutet das alles für Gebrauchtwagen?

Die Kennzeichnungspflichten gemäß der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw gelten nicht für Gebrauchtwagen. Das Label kann jedoch freiwillig verwendet werden – jedoch nur mit WLTP-Werten, wie das Wirtschaftsministerium erklärt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn das Label verwendet wird, klar darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen gebrauchten Pkw handelt. Ein Fahrzeug gilt als gebraucht, wenn seit seiner Erstzulassung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr mehr als acht Monate vergangen sind oder es einen Kilometerstand von über 1000 Kilometern aufweist, zum Zeitpunkt, zu dem es vom Hersteller oder Händler angeboten oder beworben wird.

Bringt das reformierte Label wirklich etwas?

Die Meinungen dazu sind geteilt. Der ADAC lobt die Novelle der Verordnung insgesamt. Auf diese Weise würden informierte Kaufentscheidungen zugunsten des Klimaschutzes deutlich vereinfacht. Allerdings hätte es nach Ansicht des ADAC bei Elektrofahrzeugen auch sinnvoll sein können, Angaben zur Gesamtbatteriekapazität sowie zur tatsächlich nutzbaren Kapazität zu machen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) betrachtet die Reform skeptischer. Das neue Energie-Label enthält nun nicht nur die Verbrauchs- und Emissionswerte. Es beinhaltet auch Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung. Zusätzlich wird auf dem Label darauf hingewiesen, dass diese Kosten auch höher oder niedriger ausfallen könnten. Dies trägt aus Sicht des ZDK nicht zur Aufklärung bei, sondern eher zur Verwirrung der Verbraucher.

Der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Michael Müller-Görnert, sagte, das neue Label habe viele Verbesserungen gegenüber dem vorherigen, «weil jetzt der absolute CO2-Ausstoß als Basis genommen wird und gar kein Gewichtsbezug mehr stattfindet. Das ist gut, das begrüßen wir.» Dennoch reiche es mit Blick auf den Klimaschutz nicht aus. «Es ist also keine wirkliche Maßnahme, um mehr Klimaschutz im Verkehr zu erreichen. Da braucht es halt wirklich politische, ordnungsrechtliche, aber auch preispolitische Maßnahmen», so Müller-Görnert.

dpa