Frankreichs Justiz lässt gegenüber der Plattform X die Muskeln spielen. Ermittler durchsuchen den Sitz in Paris – Vorwürfe betreffen Deepfakes und Holocaustleugnung. Jetzt soll Musk in Paris aussagen.
Vorladung für Elon Musk – Durchsuchung bei X in Frankreich

Es gab einen überraschenden Schlag bei den französischen Ermittlungen gegen Elon Musks Online-Plattform X: Die Pariser Justiz hat die Räumlichkeiten der Plattform in Frankreich durchsucht. Im Rahmen der laufenden Untersuchungen gegen das soziale Netzwerk wurden auch Vorladungen an den Tech-Milliardär und die ehemalige X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino zur Befragung am 20. April in der französischen Hauptstadt verschickt, wie die Pariser Staatsanwaltschaft mitteilte. Bei der Durchsuchung waren auch Mitarbeiter der europäischen Polizeibehörde Europol anwesend.
Worum drehen sich die Ermittlungen gegen X in Frankreich?
Die Pariser Staatsanwaltschaft untersucht seit etwa einem Jahr die Anschuldigung gegen X, dass Algorithmen im sozialen Netzwerk manipuliert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.
Seit Kurzem gibt es auch Vorwürfe wegen Holocaustleugnung und sexualisierter Abbildungen. Es handelt sich um Bilder von Frauen und Kindern, die vom KI-Chatbot Grok erstellt wurden, sogenannte Deepfakes. Diese Deepfakes sind mit Hilfe von KI erstellte Videos, Bilder oder Audio-Dateien, die täuschend echt wirken, es aber nicht sind.
Paris will Betrieb der Plattform X im Einklang mit dem Gesetz
Die Ermittlungen verfolgten einen konstruktiven Ansatz und hatten das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten, sagte die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau. Die Vorladung von Musk und Yaccarino solle den beiden die Möglichkeit geben, ihren Standpunkt und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften darzulegen.
Wie funktioniert die Vorladung von Musk durch die Pariser Justiz?
Die Vorladung von Musk und der ehemaligen Geschäftsführerin zu einer freien Anhörung, die von der Staatsanwaltschaft gewählt wurde, ist in Frankreich ein vergleichsweise vorsichtiger Schritt für eine Vernehmung. Während der Befragung wird der Verdächtige nicht in Polizeigewahrsam genommen und kann den Ort der Befragung jederzeit freiwillig verlassen. Diese Möglichkeit der freien Anhörung steht auch Zeugen offen.
Die Staatsanwaltschaft hat nicht präzisiert, welchen Status Musk und Yaccarino in den Ermittlungen haben. Beide wurden in ihrer Funktion als faktische und rechtliche Geschäftsführer der Plattform X zum Zeitpunkt der Vorwürfe vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft ergänzte, dass auch Mitarbeiter der Plattform als Zeugen vom 20. bis 24. April vorgeladen werden sollen.
Noch keine Reaktion von X auf Durchsuchung und Vorladung
Auf die von der Pariser Justiz veranlasste Durchsuchung sowie die Vorladungen reagierte die Plattform X auf Anfrage zunächst nicht. Im vergangenen Sommer bereits hatte X den französischen Behörden in einer langen Stellungnahme «eine politisch motivierte strafrechtliche Untersuchung» vorgeworfen und alle Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen. Die Ermittlungen bedrohten «die Rechte unserer Nutzer auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung». X setze sich für die Verteidigung seiner Grundrechte, den Schutz von Nutzerdaten und «den Widerstand gegen politische Zensur ein».
Druck auch von der EU auf X
Zuletzt hatte auch die EU den Druck auf die Plattform X erhöht. Im Zuge von Ermittlungen forderte die EU-Kommission die US-Firma zu Jahresbeginn auf, interne Dokumente zur künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte. Ein EU-Kommissionssprecher betonte Anfang Januar: «Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.»
Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. «Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist», sagte der Sprecher.
EU betreibt bereits mehrere Verfahren gegen Musks Plattform
Unter Berufung auf europäische Digitalgesetze laufen bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren gegen Musks Plattform X. Die EU verhängte Anfang Dezember eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen Musks Online-Plattform aufgrund von Transparenzmängeln. Es besteht die Möglichkeit, dass der US-Firma weitere Strafen drohen. Seit Dezember 2023 haben auch die europäischen Internetwächter X im Visier, da die Plattform verdächtigt wird, nicht ausreichend gegen illegale Inhalte oder Desinformation vorzugehen.
EU-Digitalgesetze sorgen für Spannungen mit den USA
Kritiker der EU werfen seit Jahren vor, dass ihre Digitalregeln nicht konsequent genug durchgesetzt werden. Gleichzeitig behauptet die US-Regierung von Präsident Donald Trump, Brüssel betreibe Zensur.
Washington hat kurz vor Weihnachten als Reaktion auf europäische Maßnahmen Einreiseverbote gegen den früheren EU-Kommissar Thierry Breton und andere Europäer verhängt. Breton ist ein Architekt der EU-Digitalgesetze.
Ermittlungen auch in Großbritannien
In Großbritannien leitete unterdessen der Datenschutzbeauftragte eine Untersuchung wegen sexualisierter Bilder und Videos durch den KI-Chatbot Grok in der Plattform X ein. Der Schritt folge Berichten über die Erstellung solcher Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen durch Grok, einschließlich von Kindern, hieß es in einer Mitteilung des Information Commissioner’s Office (ICO). Zuvor hatte bereits der britische Premierminister Keir Starmer entsprechende Bilder harsch verurteilt. «Das ist eine Schande. Es ist widerlich. Und es darf nicht toleriert werden.»
Was macht Deutschland?
In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbaren Ermittlungen gegen Grok. Die Bundesnetzagentur verwies nach dpa-Anfrage auf die Zuständigkeiten. Für X seien die Aufsichtsperson am Sitz des Anbieters in der EU – im Fall von X also Irland – und die EU-Kommission zuständig. Dorthin würden Hinweise zu rechtswidrigen Inhalten weitergeleitet, hieß es.








