Mit dem Lieferkettengesetz müssen Konzerne stärker auf die Menschenrechte achten. VW hat jetzt seinen ersten Jahresbericht dazu vorgelegt. Der umstrittenste Standort bleibt aber außen vor.
VW legt Menschenrechtsbericht vor: Verstöße festgestellt

Im ersten Jahresbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat der Volkswagen-Konzern zwei Verstöße gegen die Menschenrechte festgestellt, darunter einen Fall von Lohnsklaverei. Trotzdem bewertet sich der Konzern insgesamt positiv. Die beiden Verstöße waren die einzigen, die bei der Überprüfung der über 60.000 Lieferanten in 90 Ländern entdeckt wurden.
Der schwerste Fall betraf einen mittelbaren Lieferanten, also den Zulieferer eines Zulieferers. Es gab Vorenthalten von angemessenem Lohn, Lohnknechtschaft und Verstöße gegen den Arbeitsschutz. VW reagierte sofort und beendete den Missstand. Details wurden auf Nachfrage nicht genannt. Beim zweiten Verstoß ging es um die Verwendung verbotener Chemikalien in Löschmitteln. Auch hier reagierte VW unverzüglich.
«Volkswagen legt offen dar, wo Verbesserungspotenziale bestehen und wie an diesen Stellen konkreten Maßnahmen umgesetzt werden», sagte die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg. «Wir bleiben aber bei der Analyse nicht stehen, sondern haben erste Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Umgang mit den Risiken zu verbessern.»
Xinjiang nicht Teil des Berichts
Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang: Beide werden nicht von VW selbst betrieben, sondern von einem Gemeinschaftsunternehmen mit dem chinesischen Hersteller Saic. Außerdem liefern sie auch nichts an andere Konzerngesellschaften. «Es ist trotzdem nicht so, dass wir deswegen das Werk ausblenden», hatte Waltenberg im November betont.
Der Standort, der im Jahr 2013 eröffnet wurde, gerät aufgrund möglicher Menschenrechtsverstöße in der Provinz in die Kritik. Seit Februar führen die Wolfsburger Gespräche mit dem chinesischen Partner über die Zukunft des Standorts. Uiguren, Angehörige anderer Minderheiten und Menschenrechtsorganisationen berichten seit Jahren, dass Hunderttausende Menschen in Xinjiang gegen ihren Willen in Umerziehungslager gesteckt, zum Teil gefoltert und zur Zwangsarbeit gezwungen werden. Die chinesische Regierung leugnet diese Vorwürfe.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat im Jahr 2023 in Kraft. Größere Unternehmen sind nun verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte während der gesamten Produktion zu gewährleisten und müssen jährlich einen Bericht darüber vorlegen. Die Schwelle, ab der das Gesetz gilt, wurde im Jahr 2024 von 3000 auf 1000 Mitarbeiter gesenkt. Auch die EU hat in diesem Jahr ein Lieferkettengesetz verabschiedet.








