Ohne aktive Zustimmung der Kunden dürfen Banken und Sparkassen nicht die Kontogebühren anheben. Das stellte der BGH schon 2021 klar. Trotzdem forderten nur wenige Verbraucher ihr Geld zurück. Warum?
Warum kaum Bankkunden unzulässige Gebühren zurückverlangten
Vier Jahre nach dem kundenfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unrechtmäßig erhobenen Kontogebühren haben nur wenige Kunden Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückgefordert. Dies ergibt sich aus einer repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox. Nur 11 Prozent der Befragten haben demnach etwaige Ansprüche geltend gemacht.
Im April 2021 erklärte der BGH die sogenannten Zustimmungsfiktionsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen für unzulässig. Gemäß diesen Klauseln galt die Zustimmung der Kunden beispielsweise zu einer Änderung der Kontogebühren als gegeben, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist aktiv widersprachen. Viele Verbraucher hatten nach dem Urteil Anspruch auf Rückerstattung unrechtmäßig erhobener Gebühren.
Mindestens 40 Prozent hätten Anspruch
«Aus früheren Studien wissen wir, dass das Girokonto allein in den drei Jahren vor dem Urteil bei mindestens 40 Prozent aller Kundinnen und Kunden teurer wurde», sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier. «Unabhängig von strittigen Verjährungsfragen hätten zumindest all diese Kunden Rückerstattungen fordern können.» Dem Unternehmen sei keine einzige Bank bekannt, die schon vor dem Karlsruher Urteil die erforderliche Zustimmung der Kunden einholte.
Im Sommer 2021 gaben in einer Verivox-Studie noch 82 Prozent der Befragten an, dass sie gezahlte Gebühren zurückfordern würden, falls sie dazu berechtigt wären. Die aktuellste Studie zeigt jedoch eine andere Realität. Vier von zehn Befragten kannten das BGH-Urteil überhaupt nicht. Aber selbst unter denen, die von der Entscheidung in Karlsruhe wussten, verzichteten mehr als 80 Prozent auf mögliche Erstattungsansprüche.
Woran lag’s?
Laut der Studie forderten daher nur 34 Prozent keine Rückzahlungen, weil sie glaubten, keinen Anspruch darauf zu haben. 23 Prozent fanden den Aufwand zu groß, 21 Prozent waren unsicher, ob das Urteil auch für sie galt. 14 Prozent meinten, es hätte sich nicht gelohnt, da es um nicht viel Geld ging. Und jeweils 7 Prozent hatten Angst vor einer Kontokündigung oder einer Belastung der Geschäftsbeziehungen zu ihrer Bank.
Heute verhandelt der BGH über eine Klage zur Rückzahlung von Gebühren der Berliner Sparkasse, die mittels einer Zustimmungsfiktionsklausel erhoben wurden. Ein zentraler Punkt ist diesmal die Verjährung der Ansprüche. Es ist unklar, ob am Dienstag bereits ein Urteil gefällt wird.