Wenn Trockner oder Waschmaschine nach der Gewährleistungsfrist nicht mehr funktionieren, folgt oft der Neukauf. Denn die Reparatur ist meist teuer oder Ersatzteile fehlen. Das soll sich ändern.
Was bringt das geplante Recht auf Reparatur?

Für eine Reihe von Geräten – von Smartphones bis zu Waschmaschinen – soll ein Recht auf Reparatur eingeführt werden. Das von der Europäischen Union beschlossene Vorhaben wird jetzt in Deutschland umgesetzt. Es verfolgt zwei Ziele: Ressourcen schonen und Verbrauchern unnötige, teure Neuanschaffungen ersparen. «Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft», sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die in der Bundesregierung auch den Verbraucherschutz verantwortet. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem nun von ihr vorgelegten Entwurf für diese Reform:
Was sind die wichtigsten geplanten Änderungen?
- Hersteller bestimmter Produkte werden verpflichtet, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Produktgarantie.
- Außerdem müssen die Geräte so konstruiert sein, dass man sie auch reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das Recht auf Reparatur, was Käuferinnen und Käufern ermöglicht, Gewährleistung einzufordern.
- Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist, auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.
Für welche Geräte gelten die neuen Vorschriften?
Die Regelung ist in der EU-Richtlinie festgelegt. Gegenwärtig umfasst sie Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.
Ab wann gelten sie?
Die Richtlinie besagt, dass die Mitgliedstaaten die Änderungen bis zum 31. Juli dieses Jahres in nationales Recht umsetzen müssen. Im Bundesjustizministerium ist man optimistisch, dass der Gesetzgebungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden kann, um diese Frist einzuhalten. Allerdings treten nicht alle Teile der geplanten Reform gleichzeitig in Kraft. Bis Mitte Februar haben Länder und Verbände die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Anschließend müssen sich noch das Kabinett und der Bundestag damit befassen.
Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu verlangen, wird ab Ende Juli in Deutschland gelten, vorausgesetzt, der Zeitplan wird eingehalten – auch für Geräte, die bereits zuvor erworben wurden. Hingegen werden die Verpflichtung zur Herstellung reparierbarer Geräte und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.
Wie viel Müll soll damit vermieden werden?
Es gibt keine genauen Schätzungen dazu. Allerdings wird im kürzlich veröffentlichten Entwurf erwähnt, dass das Recht auf Reparatur dazu beiträgt, das Ziel der Nachhaltigkeit zu erreichen, bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich zu reduzieren. Dies ist Teil einer Reihe von Maßnahmen der Europäischen Union, um Elektroschrott zu reduzieren und gleichzeitig die Verbraucherrechte zu stärken. Dazu gehört auch die bereits seit Ende 2024 geltende Verpflichtung, Smartphones, tragbare Lautsprecher und bestimmte andere Geräte einheitlich mit einem USB-C Ladeanschluss auszustatten.
Was mache ich dann konkret mit meiner kaputten Waschmaschine?
Es wird angenommen, dass Waschmaschinen in der Regel zehn Jahre lang einwandfrei funktionieren. Wenn das Gerät also innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, kann der Käufer vom Hersteller verlangen, dass er das Produkt entweder kostenlos oder zu einem angemessenen Preis repariert. Wenn sich der Käufer entscheidet, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, muss der Hersteller Ersatzteile zu einem angemessenen Preis bereitstellen.
Was ist ein angemessener Preis für ein Ersatzteil oder eine Reparatur?
In der EU-Richtlinie sowie im Entwurf des Justizministeriums ist dies nur relativ allgemein formuliert. Im Allgemeinen wird festgelegt, dass die Preise nicht so hoch sein dürfen, dass sie potenzielle Kunden von einer Reparatur abschrecken.
Wie lange gibt es passende Ersatzteile?
Die Hersteller müssen dazu verpflichtet werden, Ersatzteile für spezifische Modelle gemäß der erwarteten Lebensdauer bereitzuhalten. Bei Smartphones bedeutet dies, dass alle Komponenten, aus denen ein Handy besteht, nach der Einstellung der Produktion des jeweiligen Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Anforderung für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Produktionsende. Besitzer eines gut funktionierenden Geräts, bei dem kleine, kostengünstige Teile als Schwachstellen bekannt sind, sollten daher kurz vor Ablauf dieser Frist in Betracht ziehen, das entsprechende Ersatzteil vorsorglich zu besorgen und aufzubewahren.








