SPD und Union streiten über grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes. FDP setzt auf marktwirtschaftliche Lösungen, Grüne wollen Kurs fortsetzen.
Heizungsgesetz vor Bundestagswahl: Ringen um Reformen

Es war einer der größten Aufreger der Legislaturperiode, die bald vorbei ist: Das Heizungsgesetz. Wie geht es nach der Bundestagswahl weiter? Es mehren sich die Stimmen mindestens für eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie es offiziell heißt. In Koalitionsverhandlungen droht ein hartes Ringen.
SPD strebt Überarbeitung an
Die SPD wolle das GEG einem «Praxischeck» unterziehen, entbürokratisieren und einfacher formulieren, wo es ohne Gefährdung der Zielerreichung möglich sei, sagte Verena Hubertz, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Das GEG müsse zur Umsetzung einer europäischen Richtlinie über die Effizienz von Gebäude ohnehin novelliert werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion stehe hinter dem Heizungsgesetz. «Die vorgeschaltete kommunale Wärmeplanung in Kombination mit einer umfangreichen, sozial ausgeglichenen Förderung macht den Umstieg auf erneuerbare Heizungen für die Breite der Gesellschaft machbar.» Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte sich bereits für eine grundlegende GEG-Reform ausgesprochen. Das Gesetz müsse «viel, viel» einfacher gemacht werden.
Union will Kurswechsel
Die Union spricht sich für einen grundlegenden Kurswechsel aus. «Wir werfen den Rucksack der Überregulierung ab, den die Ampel mit ihrem Heizungsgesetz auf das Gebäudeenergiegesetz gepackt hat», sagte Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU und klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion. «Eine neue Dynamik gibt es nur mit neuem Vertrauen. Für den Weg zu klimaneutraler Wärme setzen wir deshalb auf klare Rahmenbedingungen: Schrittweise CO2-Bepreisung mit Sozialausgleich, verlässliche Förderung und eine technologieoffene Strategie der Ermöglichung.»
Die CDU wolle eine «einfache Botschaft» geben, so Jung. «Die neue Heizung muss klimafreundlich betrieben werden können – und dafür gibt es unterschiedliche Wege: Wärmepumpe und Wärmenetze genauso wie nachhaltige Holzpellets, Solarthermie, Geothermie oder grüne Gase.» Es werde weiter Unterstützung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung geben – aber ohne Ungleichheiten durch die «Hintertür der Förderregeln». Mit Einnahmen der CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr wolle die Union in einem ersten schnellen Schritt Stromsteuer und Netzentgelte senken. Seit langem in der politischen Debatte ist außerdem ein Klimageld.
Wie die FDP zum Gesetz steht
Die FDP hatte in der damaligen Ampel wesentliche Änderungen an den ursprünglichen Plänen durchgesetzt. Nun heißt es im Wahlprogramm: «Freiheit im Heizungskeller.» Statt unzähliger Einzelvorschriften setze die FDP auf eine marktwirtschaftliche Lösung, den CO2-Zertifikatehandel. «Das Heizungsgesetz mit seinen überzogenen Vorgaben muss vollständig auslaufen.» Um die sozialen Kosten des Klimaschutzes abzufedern, wolle die FDP eine «Klimadividende» einführen und die Energiebesteuerung drastisch absenken. Einen «Zwang» zum Anschluss an Fernwärmenetze lehne die FDP ab. «Heizen mit Holz bleibt mit uns weiter möglich, Auflagen für Kamine und Öfen wollen wir reduzieren.»
Grüne wollen Kurs fortsetzen
Wirtschaftsminister und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck, der wegen des Heizungsgesetzes stark in der Kritik stand, will an seinem Kurs festhalten. Im Wahlprogramm heißt es: «Die Energie- und Wärmewende setzen wir fort.» Die Unterstützung für den Einbau einer modernen klimafreundlichen Heizung wie der Wärmepumpe solle ausgebaut werden.
Die Grünen planen, einen Großteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als sozial gestaffeltes Klimageld an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen auszuzahlen.
Was im Gesetz steht
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. Vorher gab es lange und harte Verhandlungen innerhalb der Ampel-Koalition. Das Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Im Wohnungsbestand heizen immer noch drei Viertel der Haushalte mit Gas oder Öl. Ein Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizungen wie Wärmepumpen soll aufgrund des steigenden CO2-Preises langfristig auch zu Kosteneinsparungen führen. Funktionierende Heizungen können weiterhin genutzt werden.
Ab dem Jahr 2024 müssen gemäß dem Gesetz alle neu installierten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Es gibt jedoch Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die kommunale Wärmeplanung. Diese soll ab Mitte 2026 in Großstädten und ab Mitte 2028 in den übrigen Kommunen vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit darüber haben, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder sich um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe. Sollte eine Gas- oder Ölheizung aufgrund von Reparaturunfähigkeit komplett ausgetauscht werden müssen, gibt es mehrjährige Übergangsfristen.
Verbände: Gesetz praxistauglicher machen
Vom Beginn an wurde das neue Gebäudeenergiegesetz stark kritisiert, da es viele detaillierte Regelungen gibt. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie fordert, dass das Gesetz verständlicher und praxistauglicher für die Bürger gestaltet wird. Viele Verbraucher empfinden die komplexen Regelungen als Zwang.
Die Ziele der Bundesregierung für den Einbau neuer Wärmepumpen wurden nicht erreicht, da im vergangenen Jahr deutlich weniger neue Geräte verkauft wurden als erwartet. Die staatliche Förderbank KfW verzeichnet jedoch seit Jahresende 2024 eine deutlich gestiegene Nachfrage nach staatlichen Förderungen.








