Jahrzehntelang haben Mieter TV-Kosten über die Miet-Nebenkosten beglichen. Damit ist seit Anfang Juli Schluss. Doch manche Mieter sollen trotzdem einfach weiterzahlen für das Fernsehsignal.
Wegen TV-Kosten: Verbraucherschützer mahnen Anbieter ab

Nachdem das sogenannte Nebenkostenprivileg endete, bei dem Mieter die TV-Kosten über die Mietnebenkosten zahlen mussten, gibt es jetzt Unmut über ein neues Vorgehen von Vermietern und Fernsehanbietern. Die Verbraucherzentrale NRW beschuldigte den Wohnungskonzern LEG und den Netzbetreiber NetCologne, Mietern Verträge unterzuschieben und somit unrechtmäßig zu handeln. Es wurden entsprechende Abmahnungen verschickt.
Die beiden Firmen hätten unabhängig voneinander Schreiben an Mieter geschickt, denen zufolge die Mieter automatisch einen Endnutzervertrag bekommen. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist aber die aktive Zustimmung des Mieters nötig. «Die Verbraucher haben nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eigentlich die freie Wahl für den TV-Empfang», sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. «Aber die beiden Anbieter versuchen hier, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge ohne Vertragsschluss unterzujubeln.»
Die beiden strittigen Schreiben der Firmen
In dem Schreiben von NetCologne an seine Kunden heißt es, man wolle es den Kabelnutzern so einfach wie möglich machen und den bisherigen Kabel-TV-Vertrag in einen TV-Einzelnutzervertrag überführen. «Sie müssen sich also um nichts kümmern und schauen einfach ihr Lieblingsprogramm weiter – und das dauerhaft günstig.» Monatlich werden dem Brief zufolge fünf Euro fällig, was tatsächlich relativ günstig ist. Der Monat Juli ist gratis. Im Internet kann der Kunde sich abmelden – eine Zahlungspflicht besteht also im Gegensatz zum vorigen Nebenkostenmodell nicht.
LEG wiederum schreibt an seine Mieter, sie könnten sich «bequem zurücklehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen». Man werde einen neuen vom Mietvertrag unabhängigen Vertrag neben dem Mietvertrag einrichten. Auch hier ist eine Kündigung möglich. Die LEG-Wohnungen bekommen die Fernsehsignale vom Kabelanbieter Vodafone. Ein Sprecher des Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens sagt, dass man keine direkte Vertragsbeziehung zu den Mietern habe und die LEG ihren Mietern eigenständig die TV-Versorgung anbiete.
Reaktion der Firmen
Die Firmen weisen die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. Ein LEG-Sprecher sagt, man erfülle mit dem Angebot nur mietvertragliche Verpflichtungen. «Ein funktionierender TV-Anschluss ist nach unserer Rechtsauffassung Bestandteil der bestehenden Altmietverträge.» Dieses Argument wiederum überzeugt Verbraucherschützer Flosbach nicht. «Grundsätzlich muss der Kabel-TV Anschluss zur Verfügung stehen, sofern mietvertraglich zugesichert», sagt der Rechtsanwalt, aber: «Eine aufgezwungene Nutzung resultiert daraus nicht.»
Von NetCologne heißt es, ein möglichst reibungsloser Übergang für die Kundinnen und Kunden sei bei der Fernsehversorgung wichtig. «Damit sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglichkeit eröffnet, per konkludenter Einwilligung die bisherige Leistung über einen Einzelvertrag weiterzunutzen.» Mit konkludenter Einwilligung ist gemeint, dass die Handlungen eines Menschen auf etwas hindeuten, was er nicht ausdrücklich gesagt hat.
Nebenkostenprivileg ist Geschichte
Seit dem 1. Juli dürfen Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen, ein entsprechender Teilnahmezwang ist weggefallen. Für Marktführer Vodafone und andere Kabelanbieter wie Tele Columbus und NetCologne bedeutet das Gegenwind – sie wollen so viele Kabelnutzer wie möglich als Kunden behalten. Alternativangebote, die aufgrund der Zahlungspflicht beim Nebenkostenprivileg bisher einen schweren Stand hatten, erleben einen Aufschwung – wie Magenta TV von der Deutschen Telekom oder Online-Dienste wie Zattoo und waipu.tv.
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