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Weniger Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung

Am Telefon wollen Werbetreibende Gehör finden und ihre Produkte gut verkaufen. Doch manche Anrufe hätte es nie geben dürfen. Gegen solche unerlaubte Telefonwerbung geht die Bundesnetzagentur vor.

Werbeanrufe von aufdringlichen Call-Centern: 34.714 Beschwerden gingen im vergangenen Jahr bei der Bundesnetzagentur ein.
Foto: Britta Pedersen/zb/dpa

Im vergangenen Jahr haben sich wieder Zehntausende Bundesbürger an die Bundesnetzagentur gewandt, weil sie durch Werbeanrufe von aufdringlichen Call-Centern verärgert wurden. Die Bundesbehörde in Bonn teilte mit, dass 34.714 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen sind. Diese Zahl war deutlich geringer als im Jahr 2022, als die Aufsichtsbehörde 64.704 Beschwerden erhalten hat, was fast genauso viele waren wie im Jahr 2021.

Den Rückgang der Beschwerdezahlen bewertete Netzagentur-Chef Klaus Müller als «Lichtblick». Die Behörde, die bei unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder verhängt, begründete die Entwicklung mit ihrer konsequenten Arbeit und damit, dass viele Menschen nicht mehr im Homeoffice seien. Dadurch würden sie nicht gestört, wenn Firmen tagsüber auf dem Festnetz anrufen und Dienstleistungen bewerben.

Der mögliche Grund für den Rückgang könnte auch darin liegen, dass die Netzagentur seit einem verlorenen Rechtsstreit die Übeltäter-Unternehmen nicht mehr namentlich nennt. Dadurch wird das Thema seltener in den Medien erwähnt und viele Menschen werden nicht daran erinnert oder erfahren erst gar nicht, dass sie sich bei der Netzagentur beschweren können.

Werbeanrufe dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Angerufenen zuvor ihre Einwilligung gegeben haben. Die Einwilligung für Werbung kann später widerrufen werden – falls das Telefon trotzdem klingelt, stellt dies ebenfalls einen Verstoß gegen das Gesetz dar. Eine Beschwerde kann auf der Website www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde eingereicht werden.

Höhere Bußgelder verhängt

Während die Beschwerdezahl sank, stieg die Gesamtsumme der Bußgelder, die von der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt wurden. Im vergangenen Jahr waren es den Angaben zufolge 1,435 Millionen Euro – nach 1,15 Millionen Euro im Jahr 2022. «Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben», sagte Behördenchef Müller. «Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste.»

Häufig gaben sich die Anrufer zu Beginn des Telefonats als Vertreter des Energieversorgers aus, bei dem der Anrufer ohnehin schon ist, oder als Mitarbeiter eines Vergleichsportals. Damit wurde versucht, das Vertrauen des Angerufenen zu gewinnen und diesen zur Preisgabe persönlicher Daten zu bewegen, etwa von Zählernummer und Zählerstand. Solche Verhaltensmuster hätten sich im vergangenen Jahr «in schwerwiegender Form» bemerkbar gemacht, so die Netzagentur.

dpa