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Urlaubsgeld in der Privatwirtschaft: Fast die Hälfte der Beschäftigten profitiert

Das Geld wird meist mit dem Juni- oder Juli-Gehalt ausgezahlt. Tarifverträge spielen eine entscheidende Rolle.

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Foto: Monika Skolimowska/dpa

In der Privatwirtschaft erhalten in diesem Sommer wie im vergangenen Jahr fast die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld. Dies ergibt sich aus einer Online-Umfrage des Internetportals Lohnspiegel.de. Der genaue Wert hat sich kaum verändert: Lag die Quote 2023 noch bei 47 Prozent, so liegt sie jetzt bei 46 Prozent. Das Portal wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut.

Laut dem WSI wurde das Geld in der Regel zusammen mit dem Gehalt im Juni oder Juli ausgezahlt. Die Analyse basiert auf den Angaben von fast 68.000 Beschäftigten, die von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet wurden.

In Betrieben mit Tarifbindung liegt Quote bei 74 Prozent

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hänge von mehreren Faktoren ab. «Der mit Abstand wichtigste ist, ob im Betrieb ein Tarifvertrag gilt», hieß es. So erhielten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten Urlaubsgeld. In Betrieben ohne Tarifvertrag seien es nur 36 Prozent.

Wo ein Tarifvertrag gelte, seien meistens auch die Grundgehälter höher, betonte das Institut. «Das Urlaubsgeld ist also ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind», erklärte Einkommensexperte Malte Lübker vom WSI.

WSI: Tarifbindung deutlich zurückgegangen

Die Tarifbindung in Deutschland sei seit den 1990er Jahren jedoch erheblich zurückgegangen. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gilt nur noch für knapp die Hälfte aller Beschäftigten (49 Prozent) ein Tarifvertrag. In der Privatwirtschaft liege die Quote bei 42 Prozent.

Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfalle, hänge von den genauen Regelungen in den Tarifverträgen ab. «Die Spannweite reicht in diesem Jahr von 186 Euro für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2686 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie.» Die Angaben beziehen sich jeweils auf Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe.

Wenig Urlaubsgeld in Landwirtschaft und Gastronomie

Das Urlaubsgeld im Hotel- und Gaststättengewerbe ist neben der Landwirtschaft relativ niedrig. In Bayern erhalten Tarifbeschäftigte 240 Euro extra, in Sachsen sind es 195 Euro. Hingegen sind die Sonderzahlungen in der Papier verarbeitenden Industrie, Metallindustrie, Druckindustrie, Kfz-Gewerbe, Versicherungsgewerbe, Einzelhandel, Bauhauptgewerbe und chemischen Industrie deutlich höher.

Im öffentlichen Dienst wird laut WSI kein separates Urlaubsgeld mehr gezahlt. Seit 2005 wird es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

dpa