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Widerruf bei Online-Käufen wird erleichtert

Online-Einkäufe sind schnell getätigt – sie zu widerrufen, ist oftmals deutlich langwieriger. Doch das soll sich nun nach dem Willen der Bundesregierung ändern.

Bei Online-Käufen wird der Widerruf bald einfacher werden (Symbolbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Bundesregierung plant, das Widerrufen von Online-Käufen zu vereinfachen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken. Gemäß einem Gesetzentwurf, der vom Kabinett beschlossen wurde, müssen Anbieter zukünftig auf ihrer Website einen gut sichtbaren Widerrufsbutton einrichten, um EU-Vorgaben umzusetzen.

Der Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. «Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein», heißt es dazu im Gesetzentwurf. «Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.»

Ministerin: Widerruf muss so leicht wie Bestellen im Internet sein

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, diese Lösung mache das Leben für die Menschen einfacher. «Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.» Mit dem Button sei der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. «Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven.»

Finanzdienstleister müssen Produkte besser erklären 

Der Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss, sieht auch bessere Verbraucherrechte bei Finanzgeschäften per Internet oder Telefon vor. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen ihre Kunden zukünftig angemessen über die Produkte und ihre Auswirkungen informieren. Dadurch sollen Verbraucher Verträge aufgrund eines guten Informationsstandes abschließen. Kunden haben außerdem das Recht auf direkten persönlichen Kontakt.

Ewiges Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen wird abgeschafft

Mit dem neuen Gesetz wird auch das sogenannte ewige Widerrufsrecht bei Verträgen für Finanzdienstleistungen abgeschafft. Zukünftig kann ein solcher Vertrag höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden, sofern die Verbraucher über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Bei Lebensversicherungen verlängert sich die Frist auf 24 Monate und 30 Tage.

Bisher war es möglich, Verträge über Finanzdienstleistungen uneingeschränkt zu widerrufen, wenn ein Anbieter seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hatte. Dafür genügten nach Angaben des Ministeriums bereits geringfügige Verstöße.

Manipulative Online-Designs werden verboten

Beim Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen im Internet sollen Verbraucher zukünftig besser vor manipulativen Designs geschützt werden. Gemäß einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde, wird es nicht mehr erlaubt sein, eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, die dem Unternehmen nützt, optisch hervorzuheben. Dies betrifft vor allem Zustimmungs-Buttons. Ebenso wird es untersagt sein, Verbrauchern die Auswahl einer für sie vorteilhaften Option zu erschweren, beispielsweise durch lange Klickpfade im Internet.

dpa