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Widerruf per Klick: Neuerungen bei Online-Käufen geplant

Ein Online-Kauf kann nur Sekunden dauern. Doch was, wenn man es sich anders überlegt? Verbraucher sollen es in solchen Fällen bald leichter haben.

Der Widerruf von Online-Verträgen soll einfacher werden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Online-Käufe künftig leichter widerrufen können. «So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick», erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin. Der neue Widerrufsbutton soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. 

Schaltfläche muss klar erkenntlich sein

Hubig kündigte einen elektronischen Widerrufsbutton an. «Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten.» Die Pläne dienen der Umsetzung von EU-Vorgaben. Der Bundestag müsste ihnen zustimmen. 

«Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein», heißt es dazu im Gesetzentwurf. «Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.»

Änderungen bei Widerrufsfristen

Anbieter von Finanzdienstleistungen sollen außerdem verpflichtet sein, ihren Kunden eine bessere Erklärung anzubieten. Verbraucher sollten bei Online-Tools auch die Möglichkeit haben, eine direkte persönliche Kontaktaufnahme zu fordern.

Bisher war es möglich, Verträge über Finanzdienstleistungen uneingeschränkt zu widerrufen, wenn der Anbieter gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verstoßen hatte. Dafür genügten laut Ministerium bereits geringfügige Verstöße. In Zukunft soll dies nur noch bis maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss möglich sein – vorausgesetzt, der Kunde wurde über sein Widerrufsrecht informiert. Für Lebensversicherungen soll eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.

„Im Gegensatz zu bisher können Verbraucher von Unternehmen nicht mehr verlangen, dass Vertragsbedingungen in Papierform vorliegen.“

dpa