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Arbeitsplatz und Cannabis: Wie deutsche Unternehmen reagieren

Unternehmen regeln den Umgang mit Alkohol und Rauschmitteln klar. Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz bleibt verboten, auch bei Firmenveranstaltungen.

Ein Mann raucht einen Joint. Der Bundesrat hatte am 22. März 2024 den Weg zur Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April freigemacht.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die kontroverse, teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland zum 1. April führt zu neuen administrativen Herausforderungen für Unternehmen in Deutschland. Wird das Rauchen von Cannabis am Arbeitsplatz zukünftig erlaubt sein? Die Deutsche Presse-Agentur hat bei mehreren Dax-Konzernen nachgefragt, wie der Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich geregelt ist und was sich mit der Cannabis-Legalisierung ändert. Die Antworten im Überblick:

Continental

Laut dem Unternehmen hat der Autozulieferer Continental den Umgang mit Alkohol und anderen Rauschmitteln in lokalen Betriebsvereinbarungen klar geregelt. An den Standorten in Deutschland gilt in der Regel ein absolutes Verbot von Alkohol und Rauschmitteln, ohne Unterscheidung zwischen Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln. Für Firmenveranstaltungen werden jeweils spezifische Vereinbarungen getroffen.

Beiersdorf

Laut einer Sprecherin des Konsumgüterkonzerns Beiersdorf hat die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter höchste Priorität. Im Unternehmen ist der Konsum aller berauschenden Substanzen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt auch für Alkohol und wird auf Produkte ausgeweitet, die von der Teillegalisierung von Cannabis betroffen sind. Bei speziellen Firmenveranstaltungen am Hauptsitz in Hamburg ist Alkoholkonsum in begrenztem Umfang und als Ausnahme erlaubt. Es ist jedoch nicht geplant, diese Ausnahmeregelung auf den Konsum von THC-haltigen Produkten auszudehnen.

BMW

Der Autobauer BMW teilte mit, aktuell die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf das Arbeitsumfeld und die betrieblichen Regelungen zu prüfen. Es gebe Gespräche mit den Sozialpartnern, um eine gesonderte Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abzuschließen. Grundsätzlich gelte, «dass die Ausführung jeglicher Arbeitsleistungen unter dem Einfluss berauschender Substanzen verboten ist».

Daimler Truck

Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Suchtmitteln während der Arbeitszeit sei beim Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck untersagt. «Bei Daimler Truck ist das Kiffen während der Arbeitszeit verboten», teilte ein Sprecher mit.

DHL

Der Logistikkonzern DHL Group gab bekannt, dass am Arbeitsplatz „Legale oder illegale psychoaktive Substanzen und deren Konsum, der zu Verhaltensänderungen oder einem eingeschränkten Reaktionsvermögen führen kann“, grundsätzlich unerwünscht sind.

Henkel

Henkel betrachtet Cannabis als Rauschmittel und verbietet daher den Konsum am Arbeitsplatz, ebenso wie Alkohol und andere Substanzen.

Eon

Der Energieversorger Eon verweist auf eine Betriebsvereinbarung, in der es heiße: «Nach dem Konzept der Punktnüchternheit soll am Arbeitsplatz konsequent auf Alkohol und andere Suchtmittel verzichtet werden.» Wer unter dem Einfluss von Suchtmitteln steht, sei nicht mehr imstande, seine Arbeit gefahrenfrei auszuüben und dürfe diese deshalb nicht fortführen. Die entsprechende Führungskraft sei dazu verpflichtet, einzugreifen.

Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom gab bekannt, dass der Umgang mit Süchten Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements sei. Es gebe Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln, die nun auf erforderliche Anpassungen überprüft würden.

Infineon

Auch Infineon, der Chiphersteller, wies auf eine Betriebsvereinbarung hin. Laut dieser sind alle Mitarbeiter verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Mitarbeiter dürfen sich nicht durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährden kann.

dpa