Im Dezember erzeugten Landwirte mit Tausenden Traktoren in Berlin viel Aufmerksamkeit für ihre Kritik an der Bundesregierung. Nun gibt es bundesweit Aktionen, schwere Verkehrsbehinderungen inklusive.
Wie groß wird der Bauernprotest? Landwirte planen Blockaden

Seit der Vorweihnachtszeit bringt der Bauernverband seinen Ärger über die Bundesregierung auf die Straße. Ab Montag planen die Landwirte eine Aktionswoche, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Verbandspräsident Joachim Rukwied fordert die Koalition aus SPD, Grünen und FDP dazu auf, die Einsparpläne für Agrardiesel zurückzunehmen. Er hält die angekündigten Verbesserungen der Ampel am Donnerstag für unzureichend. Daher wurde die Aktionswoche nicht abgesagt.
Die Auswirkungen der Proteste werden voraussichtlich vor allem im Straßenverkehr spürbar sein: Verschiedene Bauernverbände in den Bundesländern haben Straßenblockaden und andere Störungen angekündigt. Die Proteste werden mit einem bundesweiten Streik bei der Bahn zusammenfallen, wie von der Lokführergewerkschaft GDL am Sonntagabend angekündigt. Die Deutsche Bahn plant, gerichtlich gegen die Streikpläne vorzugehen.
In den sozialen Netzen wurde die Aktionswoche der Bauern auch wegen des erwarteten Streiks auf der Schiene fälschlich als Generalstreik beworben. «Der Deutsche Bauernverband distanziert sich aufs Schärfste von Schwachköpfen mit Umsturzfantasien, Radikalen sowie anderen extremen Randgruppen, die unsere Aktionswoche kapern und unseren Protest für ihre Anliegen vereinnahmen wollen», schrieb der Bauernverband dazu auf Instagram. Ein Generalstreik ist in Deutschland rechtlich so gut wie unmöglich. Im Bauernverband sind zudem Arbeitgeber organisiert – sie können zu Protesten aufrufen. Ein rechtlich geschützter Streik ist das aber nicht.
Was plant der Bauernverband?
Ab Montag werden die Landesbauernverbände durch verschiedene Aktionen auf ihre Anliegen aufmerksam machen. Dies beinhaltet Kundgebungen, Demonstrationen, Blockaden von Straßen und Autobahnauffahrten sowie langsam fahrende Kolonnen mit Traktoren und Autokorsos. In Bayern haben andere Branchen ihre Unterstützung angekündigt oder nutzen die Gelegenheit, um gleichzeitig ihre eigenen Anliegen auf die Straße zu bringen.
Die Aktionswoche wird mit einer Großdemonstration in Berlin am 15. Januar ihren Höhepunkt erreichen, zu der laut Polizei 10.000 Teilnehmer mit zahlreichen Traktoren angemeldet sind.
Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
Einige Städte wie Hamburg haben bereits vor einem Verkehrschaos gewarnt. In Erfurt erwartet der Thüringer Bauernverband 900 Traktoren und andere Zugmaschinen für den Protest. Im Allgemeinen haben die Landwirte aufgrund der Größe ihrer Fahrzeuge leicht die Möglichkeit, den Verkehr erheblich zu stören.
Die Auswirkungen dürften regional sehr unterschiedlich sein, so wie es in der ursprünglichen deutschen Text steht. Während einige Landesverbände auch die Blockade von Autobahnauffahrten geplant haben, entscheiden sich andere gegen solche Maßnahmen. In Brandenburg wurden Lehrkräfte vorab aufgefordert, sich auf Distanzunterricht vorzubereiten, falls Schülerinnen und Schüler nicht zum Unterricht kommen könnten. Die meisten Aktionen werden voraussichtlich nur ein paar Stunden dauern und nicht den ganzen Tag. Vor allem am Vormittag werden die größten Auswirkungen erwartet.
Was wollen die Landwirte erreichen?
Die Bundesregierung plante, den Landwirten Vergünstigungen beim Agrardiesel und der Kraftfahrzeugsteuer zu streichen, um Haushaltslücken zu schließen. Am Donnerstag gab sie bekannt, dass die geplanten Kürzungen der Subventionen teilweise rückgängig gemacht werden. Die Befreiung von der Kfz-Steuer soll bestehen bleiben. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird gestreckt und in mehreren Schritten durchgeführt.
Besänftigen ließen sich die Landwirte damit nicht. «Dies kann nur ein erster Schritt sein», betonte Rukwied. «Unsere Position bleibt unverändert: Beide Kürzungsvorschläge müssen vom Tisch.»
Landwirte haben bereits vor Weihnachten gegen die Regierungspläne protestiert. Dabei kam es teilweise zu Verkehrsbehinderungen. Laut Angaben des Verbands kamen bei einem großen Protest am 18. Dezember in Berlin über 3000 Traktoren in die Hauptstadt. Die Polizei sprach von 1700.
Gleichzeitig Streik auf Schiene?
Wenn das Arbeitsgericht in Frankfurt die Pläne der Lokführergewerkschaft GDL nicht aufhält, dann ja. Wenn also jemand wegen der Sorge vor Straßenblockaden auf die Bahn umsteigen möchte, sollte er sich für Mittwoch, Donnerstag und Freitag genau darüber informieren, welche Züge tatsächlich fahren.
Die GDL hat dazu aufgerufen, von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, bundesweit zu streiken. Dies betrifft neben der Bahn auch Transdev und die City-Bahn Chemnitz. Es ist zu erwarten, dass ähnliche Auswirkungen wie bei den beiden GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr eintreten, sofern sich die Streikbeteiligung nicht wesentlich unterscheidet. Damals wurde gut 80 Prozent des Fernverkehrsangebots eingestellt. Im Regionalverkehr gab es in einigen Bundesländern kaum noch Zugverkehr.
Die Bahn hat angekündigt, dass sie einen Eilantrag stellen wird, um die Arbeitsniederlegung durch eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Richter in Frankfurt bereits am Montag mit dieser Angelegenheit befassen.
Ist ein Generalstreik überhaupt möglich?
Nein, Generalstreiks sind in der Bundesrepublik so gut wie ausgeschlossen und der Begriff für die anstehenden Ereignisse fehl am Platz. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Entscheidend ist dabei aber, dass sich der Streik auf den Abschluss eines Tarifvertrags bezieht, nicht auf politische Ziele oder Ideen. «Die Rechtsprechung in Deutschland sagt klar, dass für politische Ziele Streiks nicht möglich sind. Auch Generalstreiks für politische Ziele sind ausgeschlossen», sagt Ernesto Klengel vom Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht.
Bei Streiks für Tarifverträge genießen die Teilnehmer rechtlichen Schutz. Ein solcher Arbeitskampf kann nicht als Kündigungsgrund verwendet werden. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Proteste oder Demonstrationen während der Arbeitszeit. Wenn jemand also in dieser Woche die Arbeit niederlegt, um sich mit den Bauern gegen die Politik der Bundesregierung zu solidarisieren, läuft er Gefahr, Konsequenzen zu erleiden.
«Man kann, auch als Unternehmerverband, natürlich zu Demonstrationen aufrufen. Rechtlich ist das aber eine ganz andere Ebene als ein Streik», erklärt Klengel.








